Beteiligungsfonds

Beteiligungsfondsgesetz: Landesregierung beschließt Einbringung in den Landtag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
unsplash / Johannes Plenio

Die Landesregierung hat gestern (22. September) den Weg für das parlamentarische Verfahren für den baden-württembergischen Beteiligungsfonds freigemacht. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken.

„Wir tun alles, um uns gegen die Folgen der Corona-Pandemie zu stemmen und unserem Mittelstand auch über die Krise hinaus den Rücken zu stärken. Mit Krediten allein ist es aber nicht getan. Liquidität und Kapitalausstattung unserer Unternehmen sind akut bedroht. Es gilt, die Vielfalt unserer Wirtschaft zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Mit dem Fonds wollen wir für die nötige Finanzkraft sorgen, um Baden-Württemberg zurück auf einen Wachstumspfad zu führen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die zur Verfügung stehenden Instrumente seien jedoch mit Bedacht einzusetzen. Der Beteiligungsfonds müsse dabei die Ultima Ratio bleiben.

„Die Pandemie dauert an - und damit bleiben die Fragezeichen hinter der weiteren konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und international“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Das macht die Lage gerade für unsere exportorientierte Wirtschaft schwierig. Mit dem Beteiligungsfonds bieten wir Unternehmen eine weitere Unterstützung an: die Eigenkapitaldecke zu stärken, wenn die eigene Kraft ausgeht. Es ist aber klar: Je weniger Betriebe in die Situation kommen, diese Option ziehen zu müssen, desto besser.“

Der Fonds soll großvolumige Hilfen ermöglichen. Dazu gehören Eigenkapital ähnliche Finanzierungsinstrumente genauso wie die Möglichkeit, dass der Staat sich vorrübergehend an Unternehmen beteiligt. Der Fonds richtet sich an Unternehmen, denen anderweitige Hilfen nicht zur Verfügung stehen, die aber grundsätzlich gute Zukunftsperspektiven haben - insbesondere Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht profitieren können.

Der Beteiligungsfonds stellt insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen soll 800.000 Euro betragen. Die Struktur des Fonds orientiert sich am Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes und den Vorgaben des befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19. Der Beteiligungsfonds durchläuft im nächsten Schritt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und benötigt die Zustimmung der Europäischen Kommission. Die Landesregierung trägt dabei Sorge, dass die Rechte des Landtags in Bezug auf die Stabilisierungsmaßnahmen gewahrt werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wird nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag Anlaufstelle für die Anträge der Unternehmen sein. Dem Ministerium für Finanzen obliegt die Verwaltung des Beteiligungsfonds. Die Entscheidung wird in einem interministeriellen Beteiligungsrat von Wirtschafts- und Finanzministerium gemeinsam getroffen.

Weitere Informationen

Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.

Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.

Die Einrichtung des Beteiligungsfonds ist zunächst bis Ende Juni 2021 befristet.

Für Rekapitalisierungsmaßnahmen gilt nach einer Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission, dass nur Unternehmen unterstützt werden können,

  • wenn der Betrieb sonst nicht fortgeführt werden kann,
  • keine andere geeignete Lösung zur Verfügung steht und die Unterstützung im gemeinsamen Interesse liegt,
  • die Unterstützung den Betrag nicht übersteigen darf, der erforderlich ist, um die Rentabilität der geförderten Unternehmen zu gewährleisten und ihre Kapitalausstattung wieder auf das Vorkrisenniveau zu bringen,
  • eine angemessene Vergütung vorgesehen ist,
  • die Ausgestaltung der Maßnahmen für die begünstigten Unternehmen bzw. ihre Eigentümer einen Anreiz schafft, die Unterstützung baldmöglichst zurückzuzahlen (u. a. Reglementierungen bei der Vergütung der Geschäftsführung, ein prinzipielles Dividendenverbot und Verbot von Bonuszahlungen an die Geschäftsführung),
  • Vorkehrungen gelten, damit durch die staatliche Rekapitalisierungsbeihilfe keine ungerechtfertigten Vorteile entstehen, die den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen würden (z. B. ein Übernahmeverbot zur Verhinderung aggressiver Geschäftsexpansion).

Weitere Meldungen

Europaflagge / ©Harald Richter
Förderung

Land unterstützt die Entwicklung von Prototypen mit weiteren 6,3 Millionen Euro

Wirtschaftliches Potenzial für strategische Technologien besser nutzen: Land unterstützt die Entwicklung von Prototypen mit weiteren 6,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Dummy Image
Ausbildung

Zumeldung zur Landespressekonferenz: Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung wichtig

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Automobil

Hoffmeister-Kraut fordert von EU pragmatische, konkrete Lösungen

Vor dem Strategischen Dialog der europäischen Automobilindustrie am morgigen Freitag erneuert die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ihre Forderung an die EU, das pauschale Verbrenner-Verbot ab 2035 zu kippen.

Gruppenbild mit Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut beim Besuch der Firma Wafios
Automobil

Gelungene Beispiele der der Transformation in der Automobilbranche

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut informiert sich über gelungene Beispiele der Transformation in der Automobilbranche.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Automobilwirtschaft

Ministerin äußert sich zur Lage der Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir brauchen einen Realitätscheck und Pragmatismus in der Politik“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Lieferkettengesetz

Zumeldung zur geplanten Reform des Lieferkettengesetzes

Hoffmeister-Kraut: Auch Dokumentationspflicht abschaffen

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

EU-Flotten-Dekarbonisierung

EU-Flotten-Dekarbonisierung: Baden-Württemberg und Bayern drängen auf Technologieoffenheit.

unsplash / Johannes Plenio
Förderung

Baden-Württemberg fördert Fraunhofer-Institute mit rund 3,9 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert acht Transferprojekte von 12 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt rund 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen

Über 300.000 Arbeitslose im Land sind ein klares Warnsignal für den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg.

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

Zumeldung: EU plant Verschärfung der CO₂-Flottengrenzwerte

Die EU-Kommission plant Anpassungen der Abgasstufe Euro 6e-bis und Euro 6e bis FCM. Hierzu äußerst sich Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Ausbildung

AzubiCard Baden-Württemberg

Die vor fünf Jahren eingeführte AzubiCard wird zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres wieder von den teilnehmenden Kammern an Auszubildende ausgegeben, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

17 neue Unternehmen qualifizieren sich für das Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Das zentrale Entscheidungsgremium für das Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed hat weiteren 17 vielversprechenden jungen Unternehmen grünes Licht für eine mögliche Förderung gegeben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderprogramm

Förderprogramm Regionale Digital Hubs

Im Rahmen der Initiative Wirtschaft digital BW hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 25. August einen neuen Aufruf zur Förderung von regionalen Digital Hubs in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Gamescom 2025
Gamescom 2025

Wirtschaftsstaatssekretär auf der Gamescom 2025

Wirtschaftsstaatssekretär auf der Gamescom 2025 – nächster Aufruf für die Games-Förderung „Games BW“ ist am 31. August.

Das Logo von Invest BW
Förderaufruf

Zweiter Invest BW Förderaufruf

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus startet heute (20. August) den zweiten Förderaufruf der vierten Phase von Invest BW. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können bis zum 10. Oktober 2025, 13 Uhr Projektskizzen einreichen.