Bürgschaftsprogramme

Bürgschaftsprogramm der L-Bank wird modernisiert

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Im Rahmen der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank von fünf auf 15 Millionen Euro erhöht. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 dieser Erhöhung zugestimmt. Parallel dazu hat er die Gewährung einer neuen Rückbürgschaft zugunsten der L-Bank verabschiedet, die bis zu dieser Grenze von 15 Millionen Euro eine 50 prozentige Rückverbürgung des Landes vorsieht. Die neuen Regelungen traten zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Bürgschaften zur Unterstützung der Wirtschaft spielen seit jeher eine wichtige Rolle in Baden-Württemberg. Öffentliche Bürgschaften sind ein nachweislich erfolgreiches Förderinstrument für die Unternehmen, das sich auch volkwirtschaftlich positiv auswirkt. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betont: „Angesichts der krisenbedingten Herausforderungen und der Transformation modernisieren wir unser Bürgschaftsprogramm und machen öffentliche Bürgschaften noch attraktiver. Wir unterbreiten unseren Unternehmen damit ein wichtiges Angebot zur Liquiditätssicherung.“

Viele Unternehmen benötigen im Rahmen ihrer Hausbankenfinanzierungen zukünftig weitere externe Sicherheiten, weil sich in den letzten Corona-Jahren entweder ihr Eigenkapital weitgehend reduziert hat oder sie notwendige Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz und in die Digitalisierung hohe Investitionsvolumen erforderlich machen. Hoffmeister-Kraut: „Die Modernisierung der Bürgschaftsregelungen soll dazu beitragen, die Kreditversorgung der Unternehmen in Baden-Württemberg insgesamt zu verbessern und so die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu stärken. Durch die Neufassung sollen Bürgschaften als erfolgreiches Förderinstrument zukünftig noch mehr genutzt werden können.“

Die neuen Regelungen traten zum 1. Juli 2022 in Kraft. Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, äußerte: „Die Transformation der Wirtschaft – von Digitalisierung bis Dekarbonisierung – braucht Risikopartnerschaft in Finanzierungsfragen. Hierbei sind wir als Förderbank des Landes gefordert. Mit dem neu ausgerichteten Bürgschaftsprogramm sehen wir uns mit dem Blick auf herausfordernde wirtschaftliche Zeiten gut aufgestellt. Wir haben nun ein Förderinstrument zur Hand, mit dem wir – eingebettet in unser gutes Bürgschaftssystem mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und den Landesbürgschaften – den Unternehmen und deren Hausbanken ein verlässlicher Partner sein können.“

Im Rahmen der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank von fünf auf 15 Millionen Euro erhöht. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 dieser Erhöhung zugestimmt. Parallel dazu hat er die Gewährung einer neuen Rückbürgschaft zugunsten der L-Bank verabschiedet, die bis zu dieser Grenze von 15 Millionen Euro eine 50 prozentige Rückverbürgung des Landes vorsieht. Dieses stellt eine angemessene Risikoteilung zwischen Land und L-Bank bei zukünftigen Bürgschaftsübernahmen bis zur neuen Obergrenze von 15 Millionen Euro dar. Oberhalb dieser Grenze werden Landesbürgschaften vergeben, die vom Wirtschaftsausschuss des Landtags entschieden werden. Während der Corona-Pandemie lag die Grenze in den vergangenen zwei Jahren auf Grundlage einer bis zum 30. Juni 2022 befristeten Ausnahmeregelung bei 20 Millionen Euro einschließlich einer 100 Prozent-Rückbürgschaft des Landes und damit höher als bei der jetzt entschiedenen Regelung. „Mit der jetzigen Regelung erreichen wir, dass Bürgschaften als klassisches Finanzierungsinstrument schnell und in einem vertrauten, weil bankenmäßigen Prozess, von der L-Bank zugunsten der Unternehmen entschieden werden können“, hob die Wirtschaftsministerin hervor. „Besondere Fälle, in denen Bürgschaften über 15 Millionen Euro erforderlich sind, wird weiterhin der Wirtschaftsausschuss entscheiden“, erklärte Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. „Es ist eine Modernisierung mit Augenmaß zugunsten der unternehmerischen Anforderungen an abgesicherte Finanzierungsnotwendigkeiten.“

Zudem erfolgt eine punktuelle Reformierung einzelner Vorschriften zur inhaltlichen Ausgestaltung von Bürgschaftsgewährungen. So ergibt sich insbesondere im Bereich des Finanzierungsanlasses eine Erweiterung: Neben Investitionen sollen künftig regelmäßig auch Betriebsmittelkredite verbürgt werden können. Dieses erleichtert die aktuellen Transformationsanstrengungen vieler Unternehmen. Zudem sollen künftig neben der regulären Bürgschaftsübernahme – in Kombination mit Förderkrediten der L-Bank – nun auch eine Haftungsfreistellung der Hausbank möglich werden. Dadurch wird der Kreditprozess verschlankt und die Kreditvergabe im Interesse der Hausbanken sowie der Kreditnehmenden erleichtert, da Kredit und Haftungsfreistellung in nur noch einem Vertrag geregelt werden können. In bestimmten Finanzierungssituationen können zukünftig außerdem Garantien statt Bürgschaften übernommen werden. Dadurch kann in Einzelfällen eine komplizierte Umstrukturierung der Hausbankenfinanzierungen vermieden werden.

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