Bürokratieentlastungsgesetz

Bundeskabinett beschließt drittes Bürokratieentlastungsgesetz

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Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am Mittwoch (18. September) in Stuttgart die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Entlastung der Wirtschaft als wichtiges Signal bezeichnet. Zugleich machte sie aber deutlich, dass die Maßnahmen im Entwurf zum dritten Bürokratieentlastungsgesetz nicht ausreichen.

„Ich hätte mir aber von diesem Gesetz noch mehr erwartet. Wir müssen uns generell forcierter einsetzen für einen zügigen Bürokratieabbau auf allen Ebenen“, so die Ministerin. „Angesichts der aktuellen konjunkturellen Eintrübung bietet neben den dringend erforderlichen steuerlichen Entlastungen vor allem der Bürokratieabbau eine Möglichkeit, die Unternehmen nicht nur finanziell zu entlasten, sondern auch die Stimmungslage der Wirtschaft positiv zu beeinflussen.“ Sie werde sich deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für weitere Maßnahmen einsetzen. Ein hohes Entlastungspotenzial würde in diesem Zusammenhang die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen in Papierform bieten. Auch die Anhebung der Grenze für sofort abschreibbare, geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro sowie die Vereinfachung der Aufzeichnungs- und Berichtspflichten hinsichtlich des Mindestlohns auf das notwendige Maß sei längst überfällig.

Die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in den Augen der Ministerin richtig: „Als Zeichen der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung können wir damit das Zeitalter von gelben Zetteln hinter uns lassen.“ Es ist in der Endphase der Abstimmung über das Gesetz auch noch gelungen, die bürokratische Belastung von Gründern durch die Abschaffung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung deutlich zu senken. „In ganz Deutschland werden Unternehmensgründungen massiv gefördert. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir nun auch bei den bürokratischen Belastungen von Unternehmensgründern in Europa ein wettbewerbsfähiges Niveau anstreben“, sagte die Ministerin. Auch für die Zielsetzung einer Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen hatte sich die Ministerin zur Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen bereits stark gemacht.

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