Die Landesregierung setzt sich für die wirkungsvolle Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften ein. Am 9. Oktober wird der entsprechende Entschließungsantrag der Landesregierung im Plenum des Bundesrates abschließend behandelt. Ziel der baden-württembergischen Initiative ist es, die Rechtsform der Genossenschaft durch Änderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) vor dem Missbrauch durch sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften zu schützen. Das Genossenschaftswesen hatte durch öffentlich bekannt gewordene Fälle sogenannter Kapitalanlagegenossenschaften in den letzten Jahren einen Imageverlust erlitten.
Beabsichtigt ist unter anderem, die Qualitätskontrolle genossenschaftlicher Prüfungsverbände nach den §§ 63e ff. GenG zu verbessern und dabei insbesondere Qualitätskontrollen auch auf Gründungsprüfungen und auf genossenschaftsrechtliche Pflichtprüfungen „kleiner“ Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 1,5 Millionen Euro beziehungsweise Umsatzerlösen von bis zu drei Millionen Euro auszuweiten. Darüber hinaus sollen genossenschaftliche Prüfungsverbände ausdrücklich gesetzlich verpflichtet werden, bei der Gründung von Genossenschaften zu prüfen, ob ein zulässiger Förderzweck im Sinne von § 1 GenG verfolgt wird oder ob das nach den eingereichten Gründungsunterlagen angestrebte Geschäftsmodell eine faktische – und damit unzulässige – Kapitalanlagegenossenschaft darstellt.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Genossenschaften sind ein Erfolgsmodell, das durch kriminelle Geschäftspraktiken keinen Schaden nehmen darf. Um schwarze Schafe schneller und zuverlässiger zu entlarven, muss die Überprüfung der Genossenschaften durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände schärfer werden. Unsere Initiative soll das Vertrauen in die Genossenschaftsidee stärken. Mit ihren 22 Millionen Mitgliedern in Deutschland tragen sie wesentlich zu einem sozialen Klima in unserer Gesellschaft sowie guten Wohnstandards und intakten Kommunen bei – und das soll auch so bleiben.“
Justizminister Guido Wolf: „Wir müssen verhindern, dass Anleger, die der Rechtsform Genossenschaft vertrauen, von dubiosen Anbietern und Betrügern über den Tisch gezogen werden. Mit unserer Initiative tragen wir dem Kernanliegen des Genossenschaftsrechts Rechnung. Der Zweck der Genossenschaft ist nämlich nicht auf eine Beteiligung an Kapital und Rendite, sondern auf die persönliche Förderung ihrer Mitglieder gerichtet. Der eigentlichen Zielrichtung des Genossenschaftsrechts stehen die sogenannten Kapitalanlagegenossenschaften diametral entgegen, weshalb wir diesen Grenzen setzen müssen.“