„CDU und FDP blockieren eine faire und verbraucherfreundliche Regelung für eine Zinsbegrenzung bei Überziehungs- und Dispokrediten. Mit dieser Blockadehaltung ist kein wirkungsvoller Verbraucherschutz zu erreichen. Lediglich auf eine Selbstverpflichtung der Banken zu setzen, heißt erfahrungsgemäß die Verbraucherinnen und Verbraucher im Stich zu lassen. Sie werden weiterhin die Zeche für ungerechtfertigt hohe Zinsen bezahlen müssen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (12. Oktober) in Berlin. Die vom grün-roten Kabinett Baden-Württembergs auf den Weg gebrachte Initiative, eine Zinsbegrenzung für Überziehungs- und Dispokredite einzuführen, fand heute im Bundesrat keine Mehrheit. Der Entschließungsantrag forderte die Bundesregierung auf, eine Deckelung der Zinsen für Überziehungs- und Dispositionskredite auf der Grundlage von marktüblichen Referenzzinsen festzulegen und eine Präzisierung der geltenden Wuchergrenze vorzunehmen.
„Es kann nicht sein, dass sich Banken zu historisch niedrigen Zinsen Geld besorgen, während die Überziehungszinsen für die Kunden im Durchschnitt über 10 Prozent liegen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Bundesverbraucherministerin Aigner kritisiert zwar das Verhalten der Kreditinstitute, belässt es aber bei einer zahnlosen Aufforderung zu einer fairen Konditionengestaltung. Damit überzieht sie den Schutz unfairer Geschäftspraktiken und vernachlässigt den Verbraucher.“
Justizminister Rainer Stickelberger hob hervor: „Wir haben zwar ein Wucherverbot. In seiner derzeitigen Form bietet es aber keinen ausreichenden Schutz für die Bankkunden“, so Stickelberger: „Deshalb müssen wir es dringend präzisieren. Ich gehe nicht davon aus, dass allein die Transparenzversprechen der Banken uns zu niedrigeren Überziehungskrediten führen.“
Im Durchschnitt werden in Deutschland über 10 Prozent Zinsen für Überziehungskredite erhoben. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. So sank der Leitzins der Europäischen Zentralbank seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,75 Prozent. Die Zinsen für Überziehungskredite wurden jedoch keinesfalls gesenkt.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg