Steuern

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten bietet viele Vorteile

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Die Finanzämter starten in diesen Tagen mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012.

Wie im Vorjahr waren Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen gesetzlich verpflichtet, die für die Finanzämter in dem abgelaufenen Kalenderjahr wichtigen Daten zum 28. Februar bundesweit einer zentralen Stelle elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten den Finanzämtern vorliegen, wird dort mit der Bearbeitung der bereits vorliegenden Steuererklärungen begonnen.

"Wer bereits bei der Abgabe seiner Steuererklärung wissen möchte, ob und in welcher Höhe mit einer Erstattung zu rechnen ist, sollte ELSTER – die ELektronische STeuerERklärung – nutzen und seine Steuererklärung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen." Dies sagte Finanzminister Dr. Nils Schmid.

Wer ELSTER verwende, habe auch sonst viele Vorteile, fuhr der Minister fort. Das Programm überprüfe unter anderem die eingegebenen Daten auf Plausibilität und vermeide dadurch Eingabefehler und Rückfragen der Finanzämter. Ferner lägen die Daten der Finanzverwaltung in elektronischer Form vor, was insgesamt das ganze Verfahren beschleunige.

Anwender, die sich vorher im Online-Portal (https://www.elsteronline.de) registrieren lassen, erhalten ein elektronisches Zertifikat, mit dem es möglich ist, Steuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch zu unterschreiben. Die Steuererklärung ist dann mit der elektronischen Übermittlung abgegeben. In Verbindung mit der elektronischen Lohnsteuerkarte ist so in einer Vielzahl von Fällen die papierlose Erklärungsabgabe möglich. Denn ELSTER-Nutzer brauchen gesetzlich nicht zwingend einzureichende Belege dem Finanzamt nur auf Anforderung vorzulegen.

Die Teilnahmequote an ELSTER hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Im vergangenen Jahr gaben bereits knapp die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger des Landes ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ab.

Die Steuerverwaltung stellt zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ihr Verfahren ELSTER kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter https://www.elster.de.

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Quelle: unsplash / dylan-gillis
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