Sozialer Wohnungsbau

„Engagagement für die soziale Wohnraumförderung entscheidend gesteigert“

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Grafische Darstellung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg: 2013 insgesamt 63,12 Mio. Euro, 2016 insgesamt 205 Mio. Euro, 2021 insgesamt 251 Mio. Euro Bewilligungsvolumina251 Mio

Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kommentierte die Forderungen nach höheren Landesmitteln für den sozialen Wohnungsbau am 10. September wie folgt: „Mit rund 250 Millionen Euro pro Jahr stellen wir seit 2017 so viele Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung wie seit Mitte der 1990er-Jahre nicht mehr. Sowohl das Bewilligungsvolumen für die soziale Wohnraumförderung im Land als auch Attraktivität und Vielfalt der Förderangebote wurden im Vergleich zur vorigen Legislaturperiode entscheidend und bis an die Grenze des beihilferechtlich Zulässigen gesteigert. Die vielfältigen Förderangebote des Landes werden laufend weiterentwickelt und dabei von einem breiten Konsens der Mitglieder der Wohnraum-Allianz getragen. So konnten wir inzwischen die Trendwende bei den Antragszahlen für sozialen Wohnraum erreichen“, so die Ministerin.

Sämtliche genehmigungsfähigen Förderanträge würden bewilligt. Wenn immer noch nicht genügend Sozialwohnungen gebaut würden, liege es also nicht an der staatlichen Förderung. Begrenzt werde die Neuschaffung von Sozialmietwohnungen vor allem auch durch einen Mangel an baureifen Flächen. „Mit unserem bundesweit beispielgebenden Grundstücksfonds im Rahmen unserer Wohnraumoffensive setzen wir genau hier an und unterstützen finanzschwächere Kommunen beim Erwerb von Grundstücken.“ Ein weiterer Faktor sei im Übrigen auch die starke Auslastung der Bauwirtschaft in den letzten Jahren. Was in erster Linie erfreulich ist, ist aber auch eine Herausforderung für die rasche Umsetzung bewilligter Vorhaben.

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