Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Verordnung über Gesundheitsversprechen (Health Claims-Verordnung) künftig auch für pflanzliche Stoffe Anwendung finden soll. Dies hätte zur Folge, dass künftig auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Stoffen, die auf ihren Produkten gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) machen, die Wirksamkeit der Stoffe wissenschaftlich belegen müssen. Ein entsprechender Antrag wurde heute (12. Februar) von Bundesrat angenommen und wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
„Mit der Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass die gesundheitsbezogenen Angaben auf den Produkten verlässlich sind – zugunsten eines fairen Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsakteuren in Europa. Der Erfolg unserer Initiative heute ist eine gute Nachricht für die Hersteller pflanzlicher Arzneimittel im Land. Deutschland und insbesondere Baden-Württemberg ist einer der Hauptstandorte für die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel in Europa. Arzneimittelhersteller müssen die Wirksamkeit der gesundheitsbezogenen Angaben nachweisen. Dieser aufwendige und kostspielige Weg der Zulassung muss sich für unsere Hersteller lohnen. Daher dürfen diese Produkte nicht mit solchen im Wettbewerb stehen, die für Verbraucher kaum unterscheidbar ebenfalls Heilversprechen abgeben, die nicht geprüft sind“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sagte: „Es kann nicht sein, dass vor allem im Internet Nahrungsergänzungsmittel mit unlauteren und irreführenden Aussagen beworben werden und damit bei den Verbrauchern falsche Erwartungen geweckt werden. Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln und haben keine arzneiliche Wirkung. Mit dem heutigen Erfolg im Bundesrat schützen wir die, die auf Transparenz wertlegen und werden denen einen Riegel vorschieben, denen es durch falsche Angaben nur um Profit geht.“
„Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die EU-Kommission endlich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit beauftragt, ihre Prüfung der noch ausstehenden Anträge fortzusetzen und abzuschließen. Erst wenn die Liste der zugelassenen Gesundheitsangaben auch die Botanicals umfasst, wird es für diesen Bereich EU-weit einheitlich Rechtssicherheit geben“, betonten Hoffmeister-Kraut und Hauk.
Hintergrundinformationen
Für den Verbraucher sollte die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ein hohes Schutzniveau vor falschen Gesundheitsversprechen gewährleisten und die Produktauswahl erleichtern. Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers in Brüssel sollten mit Inkrafttreten im Jahr 2007 nur noch zugelassene gesundheitsbezogene Angaben europaweit verwendet werden. Die Zulassung erfolgt erst nach einer wissenschaftlichen Bewertung auf höchstmöglichem Niveau.
Die HCVO wurde und wird auch von den Herstellern pflanzlicher Arzneimittel und den sie vertretenden Verbänden sowie Verbraucherschutzverbänden im Land grundsätzlich sehr begrüßt, um einen fairen Wettbewerb in Europa zwischen Unternehmen zu gewährleisten. Die bislang von der EU-Kommission genehmigte Liste enthält 222 gesundheitsbezogene Angaben. Weitere 1600 Einträge der konsolidierten Liste der eingegangenen Anträge wurden abschließend bewertet und abgelehnt. Bei allen übrigen beantragten Werbeaussagen (ca. 2200, die meisten davon für Botanicals) hat die EU-Kommission seit 2010 die für die Umsetzung der HCVO notwendige Bewertung ausgesetzt. Somit können diese Angaben derzeit noch immer ungeprüft genutzt werden, solange sie nicht im Einzelfall als irreführend beurteilt werden.