Städte und Gemeinden können ab sofort wieder Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2012 stellen. Dies sind das Landessanierungsprogramm sowie folgende Bund-Länder-Programme:
- Allgemeines Sanierungs- und Entwicklungsprogramm
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren,
- Stadtumbau West
- Soziale Stadt
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Kleinere Städte und Gemeinden.
Der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid teilte heute in Stuttgart mit, dass das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Programme 2012 ausgeschrieben hat. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2011.
"Ziel der neuen Landesregierung ist es, die Städte und Gemeinden weiterhin auf hohem finanziellem Niveau bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich insbesondere aus dem Klimawandel und der demografischen Entwicklung ergeben“, erklärte Minister Nils Schmid.
Das Land hat im Jahr 2011 Landesfinanzhilfen in Höhe von 132 Millionen Euro und der Bund 36,7 Millionen Euro für die städtebauliche Erneuerung bereitgestellt. Die Höhe der Bundes- und Landesfinanzhilfen für das Programm 2012 wird erst im jeweiligen Haushalt für das kommende Jahr festgelegt.
Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung können über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die Förderprogramme gelten für alle Landesteile, unabhängig davon, ob sie städtisch oder ländlich geprägt sind.
„Mit der Städtebauförderung verfolgen wir eine nachhaltige Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden“, so Nils Schmid. „Wir wollen die Innenstädte und Ortsteilzentren stabilisieren und einer Zersiedelung entgegenwirken.“
Durch die städtebauliche Erneuerung werden in zahlreichen Kommunen die historischen Strukturen gestärkt, die Bausubstanz verbessert, Quartiere stabilisiert und die Gestaltung des öffentlichen Raums aufgewertet. Darüber hinaus können viele innerörtliche Brachflächen und leer stehende Gebäude einer neuen, zukunftsfähigen Nutzung zugeführt werden.
Förderschwerpunkte sind:
- die Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (z. B. Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum),
- die Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes, insbesondere unter Bündelung der Förderansätze der Wohnraumförderung,
- die Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen – z.B. Industrie- und Gewerbebrachen, bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften, Bahnbrachen – für andere Nutzungen, insbesondere den Wohnungsbau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
- die Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
- die Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf
- die ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten,
- die Stärkung bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, die Sicherung und der Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz.
Wegen ihrer vielfältigen städtebaulichen, wirtschaftlichen, konjunkturellen und sozialen Effekte wird die städtebauliche Erneuerung sowohl vom Land als auch von den Städten und Gemeinden als eine Schwerpunktaufgabe gesehen.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg