Seit 1. Dezember können Unternehmen, die durch die stark gestiegenen Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges betroffen sind, in der Programmvariante Liquiditätskredit Plus einen Tilgungszuschuss erhalten.
Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat angesichts der jetzigen Krisensituation, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Damit diese zusätzlichen Liquiditätshilfen des Landes möglichst schnell bei den Unternehmen ankommen, bauen diese auf dem bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf.
„Wir bringen ein wirksames Unterstützungsangebot für unsere Unternehmen auf den Weg: Der Liquiditätskredit (Plus) versorgt Unternehmen in der aktuellen Situation schnell und günstig mit Liquidität und verbessert darüber hinaus zielgerichtet deren Eigenkapitalsituation“, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit ergänzen und schließen wir schnell und einfach den Überbrückungszeitraum, den der Bund im Rahmen seiner angekündigten Entlastungsmaßnahmen nicht schnell genug und ausreichend abdeckt“, betonte die Ministerin.
Mit dem Liquiditätskredit (Plus) können mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ihren Liquiditätsbedarf decken und insbesondere Betriebsmittel finanzieren. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum vergünstigten Zinssatz von derzeit rund 2,6 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro.
„Mit dem Liquiditätskredit greifen wir auf ein in anderen Krisen bereits bewährtes Förderinstrumentarium zurück, das wir als Kombination von verbilligtem Förderkredit und Tilgungszuschuss auf die aktuelle volkswirtschaftliche schwierige Gemengelage ausgerichtet haben. Gemeinsam mit den Hausbanken können wir damit die baden-württembergischen Unternehmen rasch mit benötigter Liquidität versorgen“, erklärte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.
Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist bis zum 31. März 2023 befristet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.
Das Förderprogramm
Der Liquiditätskredit (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Mitarbeitern sowie an freiberuflich Tätige. Es können Kredite ab 10.000 Euro und bis fünf Millionen Euro beantragt werden. Die Laufzeiten liegen zwischen vier und zehn Jahren. Um den Liquiditätskredit erhalten zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Ausreichung des Kredits erfolgt über die jeweiligen Hausbanken. Dieser kann außerdem mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank in Höhe von in der Regel 50 Prozent kombiniert werden.
Der Liquiditätskredit (Plus) ergänzt und überbrückt zeitlich die vom Bund angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen. Für die zusätzlichen Hilfen stellt das Land Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 49 Millionen Euro bereit. Diese beinhalten die prognostizierten Zinsverbilligungen, Tilgungszuschüsse und die Bearbeitungskosten der L-Bank.
Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Liquiditätskredit und zum Liquiditätskredit Plus der L-Bank entnehmen.