Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat das erfolgreiche Modell der Innovationsgutscheine zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen deutlich ausgebaut. Dazu hat es das Instrument 2012 um Innovationsgutscheine speziell für Hightech-Unternehmen erweitert und im April 2013 um Gutscheine speziell für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Dadurch ist auch die Zahl der Anträge und das Fördervolumen angestiegen.
Insgesamt sind im abgelaufenen Jahr 747 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen und 450 wurden bewilligt. Das Antragsvolumen für alle Gutscheine beträgt 5,27 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen liegt bei 2,78 Millionen Euro. Insgesamt sind seit Einführung der Innovationsgutscheine im Jahr 2008 3.436 Anträge eingegangen und 2.389 wurden bewilligt. Das gesamte Antragsvolumen liegt inzwischen bei 22,87 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen beträgt 14,5 Millionen Euro.
„Ich freue mich, dass sich das Gutscheinsystem so erfolgreich etabliert hat”, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Es hilft uns, die Position Baden-Württembergs als Innovationsland Nummer Eins zu festigen und auszubauen. Mit den Gutscheinen unterstützen wir kleine Unternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen. Wir haben das System seit Regierungsantritt deutlich ausgebaut. Wie richtig wir damit liegen, zeigt die Tatsache, dass unser System mittlerweile nicht nur im Inland sondern weltweit kopiert wird.”
Die baden-württembergischen Innovationsgutscheine wurden inzwischen von verschiedenen Bundesländern (u.a. Bayern und Sachsen), aber auch international (z.B. Indien und Australien), kopiert.
Innovationsgutschein A und B
Der 2008 eingeführte Innovationsgutschein Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von neuen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen mit einem Zuschuss bis zu 7.500 Euro. Die Unternehmen können sich mit Hilfe der Innovationsgutscheine Unterstützung am nationalen und internationalen Forschungsmarkt einkaufen. Damit soll die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt werden.
Im Jahr 2013 sind 495 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen und 345 wurden bisher bewilligt. Im Jahr 2013 beträgt das Antragsvolumen damit 2,73 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen liegt bei 1,77 Millionen Euro. Insgesamt sind bis Dezember 2013 bereis 3.085 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen, davon wurden bisher 2.241 bewilligt. Damit beträgt das Antragsvolumen 18,34 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen 12,64 Millionen Euro.
Beispiel: Ein Unternehmen aus Empfingen erhielt Beratungsförderung sowie Unterstützung bei der Prototypenfertigung und Entwicklung eines zusammenklappbaren Autoanhängers. Er soll in nur 30 Sekunden zusammengeklappt und so platzsparend verstaut werden können.
Innovationsgutschein B Hightech
Der 2012 eingeführte Gutschein B Hightech hat eine Förderhöhe von 20.000 Euro und soll der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Insbesondere sollen damit junge Unternehmen bei Innovationsvorhaben in den Wachstumsfeldern der Zukunft unterstützt werden: Nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Gesundheitswirtschaft und Informations- und Kommunikationstechnologien.
Im Jahr 2013 sind 86 Anträge auf Gutschein B Hightech eingegangen und 32 wurden bisher bewilligt. Das Antragsvolumen beträgt damit 1,72 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen liegt bei 640.000 Euro. Seit der Einführung sind 185 Anträge auf Gutschein B Hightech eingegangen und 75 Start-up-Unternehmen haben bisher einen Innovationsgutschein B Hightech erhalten. Das Antragsvolumen lag bei 3,7 Millionen Euro, bewilligt wurden davon 1,5 Millionen.
Beispiel: Ein mit dem Gutschein B Hightech gefördertes Jungunternehmen aus Stuttgart entwickelt mit Hilfe des Gutscheins B Hightech eine neue „Energie-Glasfassade“. Dabei wird die Fassadenfläche von Bürogebäuden zur elektrischen und thermischen Energiegewinnung genutzt.
Innovationsgutschein C
Seit April 2013 ergänzt ein Kreativgutschein das Modell der Innovationsgutscheine. Ziel ist es, Kleinstunternehmen und Freiberufler aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Gefördert werden Investitionen in die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen wie Ausgaben für Messeauftritte, Werbeflyer oder den Schutz von Marken und Geschmacksmustern mit bis zu 5.000 Euro.
Der Innovationsgutschein C ist sehr gut angelaufen. Seit Beginn sind schon 166 Anträge eingegangen und 73 wurden bisher bewilligt. Damit beträgt das Antragsvolumen 830.000 Euro und das Bewilligungsvolumen liegt bei 365.000 Euro.
Beispiel: Ein Unternehmen aus Walldorf wird bei der Vermarktung seiner Idee des Printer-Sharings unterstützt, bei der - ähnlich der Autos beim Car-Sharing - Drucker öffentlich für mehrere Nutzer zur Verfügung stehen. Eine Onlineplattform schlägt lokale Druckstandorte, sogenannte Points-of-Print, vor - beispielsweise Copyshops. Über die Plattform wird das zu druckende Dokument konvertiert und verschlüsselt, um es dann formatgetreu am ausgewählten Drucker auszugeben. Gefördert wird die Erstellung von Werbematerial, eine Namensrecherche für den Produktnamen und die Anmeldung beim Patentamt.