Die Landesregierung verstärkt die Ausgaben für die Sanierung der Straßen und Brücken in Baden-Württemberg. Im Zweiten Nachtragshaushalt 2014 werden weitere 25 Millionen Euro für diesen Zweck eingestellt.
Im Vergleich zum im Oktober vorgestellten Eckdatenbeschluss hat das Kabinett neben den Sanierungsmitteln weitere Mehrausgaben und Gegenfinanzierungen beschlossen: Dazu gehören weitere Mittel aufgrund höherer Flüchtlingszahlen, die Reform der Besoldung für Professorinnen und Professoren, und eine Unterstützung der Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn.
Finanzminister Nils Schmid sagte: "Die Kärrnerarbeit in der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV) hat sich gelohnt. Die Finanzierung unaufschiebbarer Mehrausgaben ist sichergestellt. Gleichzeitig halten wir den Dreiklang aus konsolidieren, investieren und sanieren ein. Insbesondere die zusätzlichen Mittel für die Straßen- und Brückensanierung sind ein klares Signal, dass wir auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung den Standort Baden-Württemberg nach vorne bringen wollen. Die Mittel dienen auch dem Abbau der verdeckten Staatsverschuldung. Bürger und Wirtschaft profitieren von diesen Investitionen gleichermaßen."
Gegenüber den Eckpunkten zum Nachtragshaushalt aus dem Oktober ergeben sich folgende Änderungen: Die zwangsläufigen und unaufschiebbaren Mehrausgabenbedarfe der Ressorts summieren sich auf knapp 765 Millionen Euro (Eckpunkte: 648 Millionen Euro). Dem stehen Gegenfinanzierungsbeiträge in Höhe von 555,5 Millionen Euro gegenüber (478,5 Millionen Euro). Die Differenz, die sich gegenüber den Eckdatenbeschlüssen um rund 40 Millionen Euro erhöht hat, wird aus den rechnungsmäßigen Überschüssen beglichen.
Gleichzeitig werden strukturelle Einsparungen, also dauerhaft wirkende Sparmaßnahmen, in Höhe von 260 Millionen Euro erzielt. Diese ergeben sich unter anderem aus geringeren Personalausgaben und niedrigeren Zinsausgaben. Von dem ursprünglich vorgefundenen Haushaltsdefizit in Höhe von 2,5 Milliarden Euro hat die grün-rote Landesregierung damit bereits über 1,25 Milliarden Euro geschlossen.
Die ursprünglich für 2014 vorgesehene Nettokreditaufnahme in Höhe von knapp 1,5 Milliarden Euro wird entsprechend um 260 Millionen Euro abgesenkt.
Der Gesetzentwurf zur Aufstellung des Zweiten Nachtragshaushaltes 2014 wird nun dem Landtag weitergeleitet, der abschließend entscheidet. Die erste Lesung im Landtag ist am 11. Dezember vorgesehen, die zweite und dritte Lesung am 18. beziehungsweise 19. Dezember.
Die Änderungen gegenüber den Eckpunkten im Einzelnen
- Straßensanierung: Die einmalige Verstärkung der Mittel soll dem Erhalt der Brücken und Landesstraßen dienen. Damit können aus dem Haushalt 2014 etwas mehr als 100 Millionen Euro auch tatsächlich zur Sanierung verwendet werden. Bislang waren zwar 100 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Aufgrund von Rückzahlungsverpflichtungen aus Investitionsprogrammen der Vorgängerregierung standen davon jedoch nur 77 Millionen zur Verfügung. Jahrelang wurde zur Erhaltung der Straßen zu wenig getan. Von 2003 bis 2010 lagen die Ausgaben in dem Bereich immer um die 50 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel wurden erst ab 2009 über das Landesinfrastrukturprogramm bereitgestellt, aus dem sich die jetzigen Rückzahlungsverpflichtungen ergeben.
- W-Besoldung: Für die geplante Reform der W-Besoldung von Professorinnen und Professoren, die rückwirkend zum 1. Januar 2013 geregelt werden soll, wird im Zweiten Nachtragshaushalt 2014 Vorsorge getroffen. Dazu kommt die vorgesehene Anhebung der Grundgehälter für Juniorprofessoren ab 2014. Beide Maßnahmen können im Nachtrag haushaltsneutral umgesetzt werden.
- Flüchtlinge: Aufgrund neuer Prognosen auf Bundesebene mussten die erwarteten Zugänge an Flüchtlingen in Baden Württemberg für das Jahr 2014 weiter nach oben angepasst werden. Der unabweisbare Mehrbedarf hat sich daher im Vergleich zum Eckdatenbeschluss von 84,1 Millionen Euro auf rund 122 Millionen Euro erhöht. Für die Landes-Erstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe werden neun statt sechs neue Stellen vorgesehen.
- Bundesgartenschau: Für eine weitere Unterstützung der BUGA 2019 in Heilbronn über die bestehenden Förderprogramme hinaus werden 2014 beim Ministerium für den Ländlichen Raum zusätzliche Mittel in Höhe von 0,7 Millionen Euro bereitgestellt.
- Duale Hochschule Baden-Württemberg: Neu aufgenommen wurde zudem die Gründung einer zentralen Mastereinrichtung der DHBW und die Umwandlung der DHBW-Außenstelle Heilbronn in eine Studienakademie. Die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen, für Personal- und Sachmittel sind Ausgaben in Höhe von 4,2 Millionen Euro eingeplant.