Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid erklärten: „Den Beschluss des Aufsichtsrats nehmen wir zur Kenntnis. Selbstverständlich ist die Landesregierung zu Gesprächen im Rahmen der „Sprechklausel“ bereit, um Klarheit über die weitere Finanzierung zu bekommen. Allerdings bedeutet diese keine Verpflichtung zur Übernahme weiterer freiwilliger Finanzierungsbeiträge.“ Aus Sicht der Landesregierung ist klar: „Die Bahn muss alle Mehrkosten tragen, da sie Bauherrin ist. Es ist Aufgabe der Bahn und des Bundes und nicht des Landes, funktionierende Bahnhöfe zu bauen.“
„Wir sehen die Bahn durch die bestehenden Verträge gebunden, das Projekt Stuttgart 21 zu realisieren“, sagte Schmid. Sie habe eine Baupflicht, aus der sie sich, auch bei bislang noch nicht bekannten weiteren Mehrkosten, nicht wird verabschieden können. „Auch dies betrachten wir als Bestandteil der heutigen Entscheidung des Aufsichtsrates“, betonten Kretschmann und Schmid. Der Beschluss des Aufsichtsrates zur Übernahme der Mehrkosten entbinde die Bahn jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, im nächsten Lenkungskreis korrekt und vollumfänglich über die Kostenentwicklung zu informieren.
Kretschmann stellte klar: „Das Land steht zu seinen Verpflichtungen, wird sich aber über den vertraglich vereinbarten Landesanteil hinaus nicht beteiligen. Ich möchte nochmal an den einstimmig gefassten Kostendeckelbeschluss des Ministerrats vom 13.09.2011 erinnern“, so Schmid.
Die angedrohte Klage der Bahn nannte die Landesregierung „Säbelrasseln“. Eine mögliche Klage sei keineswegs wünschenswert, denn einen Bahnhof baue man nicht vor Gericht. Sollte die Bahn aber diesen Schritt gehen wollen, könne die Landesregierung diesen mit großer Gelassenheit zur Kenntnis nehmen: „Alle bisherigen juristischen Einschätzungen zeigen uns, dass eine solche Klage eher zu Ungunsten der Bahn ausginge.“
Kretschmann und Schmid zum Beschluss des DB-Aufsichtsrats
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid erklärten: „Den Beschluss des Aufsichtsrats nehmen wir zur Kenntnis. Selbstverständlich ist die Landesregierung zu Gesprächen im Rahmen der „Sprechklausel“ bereit, um Klarheit über die weitere Finanzierung zu bekommen. Allerdings bedeutet diese keine Verpflichtung zur Übernahme weiterer freiwilliger Finanzierungsbeiträge.“ Aus Sicht der Landesregierung ist klar: „Die Bahn muss alle Mehrkosten tragen, da sie Bauherrin ist. Es ist Aufgabe der Bahn und des Bundes und nicht des Landes, funktionierende Bahnhöfe zu bauen.“
„Wir sehen die Bahn durch die bestehenden Verträge gebunden, das Projekt Stuttgart 21 zu realisieren“, sagte Schmid. Sie habe eine Baupflicht, aus der sie sich, auch bei bislang noch nicht bekannten weiteren Mehrkosten, nicht wird verabschieden können. „Auch dies betrachten wir als Bestandteil der heutigen Entscheidung des Aufsichtsrates“, betonten Kretschmann und Schmid. Der Beschluss des Aufsichtsrates zur Übernahme der Mehrkosten entbinde die Bahn jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, im nächsten Lenkungskreis korrekt und vollumfänglich über die Kostenentwicklung zu informieren.
Kretschmann stellte klar: „Das Land steht zu seinen Verpflichtungen, wird sich aber über den vertraglich vereinbarten Landesanteil hinaus nicht beteiligen. Ich möchte nochmal an den einstimmig gefassten Kostendeckelbeschluss des Ministerrats vom 13.09.2011 erinnern“, so Schmid.
Die angedrohte Klage der Bahn nannte die Landesregierung „Säbelrasseln“. Eine mögliche Klage sei keineswegs wünschenswert, denn einen Bahnhof baue man nicht vor Gericht. Sollte die Bahn aber diesen Schritt gehen wollen, könne die Landesregierung diesen mit großer Gelassenheit zur Kenntnis nehmen: „Alle bisherigen juristischen Einschätzungen zeigen uns, dass eine solche Klage eher zu Ungunsten der Bahn ausginge.“