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Land und Stadt Schwäbisch Hall vergeben Staatspreise "Gestaltung Kunst Handwerk 2016"

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Das Land Baden-Württemberg vergibt im zweijährigen Turnus, 2016 gemeinsam mit der Stadt Schwäbisch Hall, die Staatspreise für das Kunsthandwerk in Ba-den-Württemberg. Mit dem Preis soll die Bedeutung, die kunsthandwerkliche Ateliers und Werkstätten für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur des Landes haben, deutlich gemacht werden. Im Anschluss an den Wettbewerb veranstaltet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zusammen mit der Stadt Schwäbisch Hall, dem Hällisch-Fränkischen Museum und dem BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. die aus dem Wettbewerb hervorgehende Landesausstellung.

Kunsthandwerker/innen aus Baden-Württemberg können sich ab sofort beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg um die Staatspreise Gestaltung Kunst Handwerk 2016 bewerben. Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Produkte aus allen Werk- und Materialbereichen. Eigenständige Idee, gute Gestaltung und handwerkliche Qualität sind Voraussetzung. Aber auch Experimente und Fertigungsweisen, die zu ästhetischen Innovationen und neuen Produkten führen, sind erwünscht.

Eine unabhängige Fachjury entscheidet in einem zweistufigen Verfahren über die Zulassung zur Landesausstellung und vergibt unter den zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Staatspreise und weitere Auszeichnungen. Im Jahr 2016 stehen insgesamt Preisgelder in Höhe von 19.000 Euro zur Verfügung.

Für den Staatspreis können bis zu sechs Teilnehmerinnen oder Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten einen Staatspreis in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.

Zudem verleiht das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gemeinsam mit dem Förderverein des Kunsthandwerks e.V. einen Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro, der auch geteilt werden kann. Einmalig stiftet die Handwerkskammer Heilbronn-Franken den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro. Dieser Preis kann an einen Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens fünf Jahren in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer in Baden-Württemberg eingetragen ist. Die gastgebende Stadt Schwäbisch Hall vergibt zusätzlich einen Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Alle Besucherinnen und Besucher können während der Ausstellung ihr Lieblingsstück wählen. Am letzten Ausstellungstag wird der Publikumspreis im Rahmen einer Finissage an die Gewinnerin oder den Gewinner überreicht.

Am Wettbewerb können sich unabhängig schaffende Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker beteiligen, die ihren Wohnsitz oder Werkstatt/Atelier in Baden-Württemberg haben und in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer eingetragen sind oder als Künstlerin und Künstler von einer dazu öffentlich autorisierten Institution anerkannt sind. Teilnahmeberechtigt sind auch Absolventinnen und Absolventen von baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung mit Wohnsitz oder Werkstatt/Atelier in Baden-Württemberg. Die Mitgliedschaft im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. ersetzt die Teilnahmeberechtigung. Lehrerinnen und Lehrer, Dozentinnen und Dozenten sowie Professorinnen und Professoren  an baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung sind ebenfalls zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.

Die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet am Sonntag, 2. Oktober 2016, in der Hospitalkirche in Schwäbisch Hall statt. Die Landesausstellung Kunsthandwerk wird vom 2. Oktober bis 20. November 2016 im Hällisch-Fränkischen Museum in Schwäbisch Hall präsentiert.

Die Teilnahmerichtlinien 2016 stehen auf der Internetseite www.staatspreis-kunsthandwerk.de zum Download zur Verfügung.

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