Die Landesregierung möchte den Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärfen. Deshalb hat sie eine Bundesratsinitiative beschlossen, die eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung vorsieht. "Steuerkriminelle müssen doppelt so lange mit Verfolgung rechnen", sagte Finanzminister Nils Schmid.
Mit dem Gesetzesantrag soll die Frist für die strafrechtliche Verfolgung von allen Fällen einer Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert werden. Bislang ist die Strafverfolgung über einen Zeitraum von zehn Jahren nur in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung möglich. In den übrigen Fällen von Steuerhinterziehung tritt Verfolgungsverjährung derzeit bereits fünf Jahre nach Vollendung der Tat ein.
Die Neuregelung führt zu mehr Steuereinnahmen. Denn durch die Verlängerung der Frist für die Verfolgungsverjährung müssen im Rahmen einer Selbstanzeige bislang nicht erklärte Erträge über einen Zeitraum von zehn Jahren angegeben werden. Damit stehen diese Angaben auch für die Festsetzung der hinterzogenen Steuern zur Verfügung. Die Initiative soll am 3. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.
"Im Hinblick darauf, dass allein in Baden-Württemberg seit Anfang 2010 für nicht erklärte Kapitalerträge in der Schweiz und in Liechtenstein rund 12.000 Selbstanzeigen mit einem Volumen von mehr als 1,2 Milliarden Euro eingegangen sind, wird deutlich, in welcher Dimension Steuerhinterziehung mit Kapitalanlagen im Ausland erfolgt. Es muss dem letzten Steuerhinterzieher klar sein, dass die Politik hier nicht länger zuschaut", sagte Finanzminister Schmid.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass bilaterale Abkommen nicht zukunftsweisend seien. Vielmehr müsse der europäische Informationsaustausch vorangetrieben werden. Nach Überzeugung von Schmid müssen die EU-Zinsrichtlinie erweitert und eine Mindestbesteuerung für Kapitalerträge in Europa angestrebt werden, so dass etwa erfolgreiche Sportler und Künstler nicht weiter Steueroasen für sich nutzen könnten. Sie müssten auch ihren «gerechten Anteil» dazu leisten, die öffentlichen Einrichtungen zu finanzieren, von denen sie profitiert haben.