Die Mietpreisbremse wird in Baden-Württemberg umgesetzt. Die Landesregierung hat nun den Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung zur Anhörung freigegeben. Demnach dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um zehn Prozent übersteigen.
„Auch Normalverdiener müssen sich die Mieten noch leisten können“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 1. Juni 2015. „Mancherorts sind gerade in den vergangenen Jahren die Mieten deutlich angestiegen - vor allem dann, wenn Wohnungen wieder vermietet werden. Mit der Mietpreisbremse wollen wir dem entgegenwirken.“
Bei der Ermittlung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt wurden neben dem jeweiligen Wohnungsversorgungsgrad, dem durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen sowie der daraus örtlich resultierenden Warmmietenbelastungsquote auch die sogenannten Angebotsmieten berücksichtigt. Das sind die Mieten, die für wieder zu vermietende Wohnungen verlangt werden. Auf diese Weise wurden insgesamt 68 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, in denen die Mietpreisbremse zum Tragen kommen soll.
Bis zum 10. August 2015 haben Städte und Gemeinden nun Gelegenheit, zum Entwurf der Rechtsverordnung Stellung zu nehmen. Das gilt insbesondere für die betroffenen Städte und Gemeinden. Noch im Sommer soll die Rechtsverordnung der Landesregierung in Kraft treten.
Weitere Informationen:
Die Mietpreisbremse wird ausschließlich in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt umgesetzt werden. Dafür hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eine Gebietskulisse festgelegt, die folgende Städte und Gemeinden umfassen soll:
- Altbach
- Asperg, Stadt
- Bad Krozingen, Stadt
- Bad Säckingen, Stadt
- Baienfurt
- Bietigheim-Bissingen, Stadt
- Brühl
- Denkendorf
- Denzlingen
- Dossenheim
- Durmersheim
- Edingen-Neckarhausen
- Eggenstein-Leopoldshafen
- Emmendingen, Stadt
- Eppelheim, Stadt
- Fellbach, Stadt
- Filderstadt, Stadt
- Freiberg am Neckar, Stadt
- Freiburg im Breisgau, Stadt (SKR)
- Friedrichshafen, Stadt
- Grenzach-Wyhlen
- Gundelfingen
- Heidelberg, Stadt (SKR)
- Heilbronn, Stadt (SKR)
- Heitersheim, Stadt
- Hemsbach, Stadt
- Iffezheim
- Karlsruhe, Stadt (SKR)
- Kirchentellinsfurt
- Konstanz, Universitätsstadt
- Leimen, Stadt
- Linkenheim-Hochstetten
- Lörrach, Stadt
- March
- Merzhausen
- Möglingen
- Müllheim, Stadt
- Neckarsulm, Stadt
- Neuenburg am Rhein, Stadt
- Neuhausen auf den Fildern
- Offenburg, Stadt
- Pfinztal
- Plochingen, Stadt
- Radolfzell am Bodensee, Stadt
- Rastatt, Stadt
- Ravensburg, Stadt
- Remchingen
- Renningen, Stadt
- Reutlingen, Stadt
- Rheinfelden (Baden), Stadt
- Rheinstetten, Stadt
- Rielasingen-Worblingen
- Sandhausen
- Sindelfingen, Stadt
- Singen (Hohentwiel), Stadt
- Steinen
- Stutensee, Stadt
- Stuttgart, Landeshauptstadt (SKR)
- Teningen
- Tettnang, Stadt
- Tübingen, Universitätsstadt
- Ulm, Universitätsstadt (SKR)
- Umkirch
- Waldkirch, Stadt
- Weil am Rhein, Stadt
- Weingarten, Stadt
- Wendlingen am Neckar, Stadt
- Winnenden, Stadt