Die Landesregierung möchte den Mieterschutz weiter stärken und plant daher, wichtige geltende Regelungen zu verlängern und auf einen größeren Geltungsbereich auszudehnen. Der Ministerrat hat dazu gestern (21. April) die Verlängerung der beiden Landesverordnungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist um fünf Jahre auf den Weg gebracht.
„Beide Verordnungen haben sich bewährt und tragen zu einer messbaren Verbesserung auf den angespannten Wohnungsmärkten bei. Daher haben wir beschlossen, dass sie weiterhin und in einer größeren Gebietskulisse gelten sollen. Damit dämpfen wir in allen Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten den Mietanstieg bei Bestandsmieten weiter und wirken so einer Verdrängung von Gering- und Normalverdienern aus den Innenstädten entgegen. Denn nicht nur bei den Neuvertrags-, sondern auch bei den Bestandsmieten müssen wir seit Jahren einen deutlichen Anstieg feststellen“, so Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Zum anderen bieten wir Mietern weiterhin einen längeren Schutz vor Kündigung, wenn ihre Wohnung in ein Eigentum umgewandelt wird. Die Menschen können so länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und haben, wenn eine Kündigung unvermeidbar ist, zumindest deutlich länger Zeit, sich ein neues Heim zu suchen.“ Zusammen mit der neuen Mietpreisbremse ergebe das ein wirksames Maßnahmenbündel zum Mieterschutz, so Hoffmeister-Kraut.
Beide Verordnungen sollen künftig in den 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Im Zuge der neuen Mietpreisbremse, die sich derzeit in der Anhörung befindet, hatte ein Gutachterbüro eine aktualisierte Gebietskulisse derjenigen Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten erstellt. Diese soll künftig für alle drei Verordnungen im Gleichlauf angewandt werden. Den Verordnungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist lag dagegen eine andere Gebietskulisse mit 44 Kommunen zugrunde. Von diesen fallen 15 weg und 60 kommen neu hinzu. Die Mietpreisbremse galt bislang in 68 Kommunen.
Die Kappungsgrenzenverordnung sieht vor, dass die Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen, während die Kappungsgrenze in nicht von der Gebietskulisse umfassten Gemeinden 20 Prozent beträgt. Die Kündigungssperrfristverordnung regelt die Frist, nach der Mietern nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen frühestens wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf. Innerhalb der Gebietskulisse beträgt diese fünf Jahre gegenüber den generell geltenden drei Jahren.
„Die verlängerten und erweiterten Verordnungen sind weitere wichtige Bausteine, um bezahlbaren Mietwohnraum zu sichern. Allerdings müssen wir uns weiterhin mit Hochdruck dem eigentlichen Grundproblem, dem Wohnraummangel, widmen. Denn wir müssen an den Ursachen ansetzen und nicht nur Symptome behandeln“, betonte Hoffmeister-Kraut. Restriktionen im Mietrecht und Eingriffe in den freien Markt müssten dabei stets gut abgewogen werden, denn damit würde keine einzige neue Wohnung geschaffen. „Dabei ist mir eine gute Balance wichtig, um einerseits Mieter zu entlasten, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren“, betonte die Ministerin. Der beste Schutz vor hohen Mieten sei ein möglichst großes Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Die Landesregierung setze mit ihren vielseitigen Aktivitäten insbesondere auch auf neue innovative Förderangebote. „Mit der in Umsetzung befindlichen Wohnraumoffensive bauen wir unsere Angebote weiter aus“, so die Ministerin weiter.