Coronavirus

Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen in der Coronakrise an - Antragstellung ab Ende kommender Woche möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen
©Martina Berg, stock.adobe.com

„Die Auswirkungen der Coronakrise erfassen weite Kreise unserer Wirtschaft. Inzwischen ist die Krise in nahezu allen Branchen spürbar. In erheblichem Maße sind auch klassische Mittelständler bis hin zu den großen Global Playern in unseren baden-württembergischen Leitbranchen betroffen“, stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (19. März 2020) fest. Aktuell hätten mehrere Autohersteller angekündigt, die Produktion an den europäischen Standorten herunterzufahren. Dies werde erhebliche Auswirkungen auf die Zulieferer im Land haben. „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren und müssen rasch branchenübergreifend handeln. Wir müssen uns jetzt schnell um die Kleinstbetriebe, die Selbstständigen und die kleinen Unternehmen kümmern, denen die Aufträge wegbrechen. Parallel stimmen wir auch zügig unsere Maßnahmen auf die Angebote des Bundes ab, um unsere Mittel passgenau und zielgerichtet einsetzen zu können“, so der Ministerpräsident.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen trifft es deswegen besonders hart, da sie naturgemäß über wenig Rücklagen verfügen. Auf sie müssen wir unser besonderes Augenmerk richten. Denn sie haben häufig das Problem, dass Kreditprogramme über die Hausbank oft zu langsam oder zu aufwändig sind.“ In manchen Fällen könne es dann schon zu spät sein, daher zähle hier jeder Tag. „Es ist entscheidend, dass wir jetzt schnell Soforthilfen umsetzen, um uns erfolgreich einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzustemmen. Wir ergänzen deshalb jetzt schnell die vorhandenen und bewährten Instrumente des Landes. Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei komme es nun auch ganz besonders darauf an, die Maßnahmen des Landes sinnvoll mit dem Instrumentarium des Bundes zu verzahnen. Ziel sei es, komplementäre Unterstützungsangebote vor allem für Selbstständige und Kleinunternehmen, aber auch für unsere Startups in Form von Direkthilfen anzubieten.

Der Landtag hatte in seiner Sitzung heute mit dem Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 zum einen die Verwendung der Rücklage für Haushaltsrisiken ermöglicht sowie die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme geschaffen, um die Pandemie zu bekämpfen und Unternehmen, Selbständige und sonstigen Betroffenen zu helfen. „Das ist ein Versprechen insbesondere an die betroffenen Betriebe: Das Land hilft“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Mittel könnten nun etwa für einen Härtefallfonds eingesetzt werden. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.

Bestehende Förderinstrumente und neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen

„Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Die Förderinstitute arbeiten durch die Coronakrise bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab“, versicherte Ministerin Hoffmeister-Kraut.

„Einige zusätzliche Maßnahmen haben wir bereits in die Wege geleitet: So haben wir kurzfristig entschieden, dass die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden kann. In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal.“, so der Ministerpräsident. „Diese Flexibilisierung ist wichtig, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben. Das hat jetzt höchste Priorität“, so Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung habe zudem bereits angekündigt, den Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro zu verfünffachen.

„Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Das Land hat auch zugestimmt, dass die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen könne, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz könne die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein. Dies könne zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte, erläuterte Hoffmeister-Kraut weiter. Der Bund hat seine Rückbürgschaftsquote selbst bereits um 10 Prozent auf nunmehr 49 Prozent erhöht.

Branchenoffener Härtefallfonds

„Um Stabilität der Unternehmen und Selbstständigen zu gewährleisten, ist es in dieser außergewöhnlichen Krise aber damit natürlich nicht getan. Baden-Württemberg muss als großes Bundesland vorangehen und mit eng auf den Bund abgestimmten Maßnahmen das Vertrauen und die Zuversicht in unsere Wirtschaft zurückbringen“, so Kretschmann. Hoffmeister-Kraut führte aus, dass das Land in dieser Situation auch unkonventionelle Maßnahmen ergreifen müsse. „Wir brauchen insbesondere einen kurzfristig wirksamen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige und Kleinstunternehmer. Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen. Hoffmeister-Kraut kündigte an, dass ab Ende kommender Woche Anträge gestellt werden könnten. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah  informieren.  

Beteiligungsfonds

„Außerdem brauchen wir die Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet ist. Damit wollen wir das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Für den Beteiligungsfonds und die damit verbundenen staatlichen Beteiligungen sollen mittelständische Unternehmen in Frage kommen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.

Krisenberatungsprogramm

„Darüber hinaus wollen wir unser Beratungsangebot speziell um Krisenberatungen erweitern. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen mit den nötigen Informationen zu möglichen und sinnvollen Maßnahmen in die Lage versetzt werden, selbst die weiteren nötigen Schritte auf ihrem Weg aus der Krise gehen zu können“, so die Ministerin. Gefördert werden soll die Bereitstellung von Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe sowie zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine intensivere Beratung zur Liquiditätsplanung Gegenstand der Förderung sein.

„Die Betroffenheit der Unternehmen im Land nimmt von Tag zu Tag zu. Es ist daher notwendig, dass wir rasch und entschieden handeln und damit auch einen aktiven Beitrag zu einer möglichst schnellen Erholung der Wirtschaft zu leisten“, so der Ministerpräsident abschließend.

Steuerliche Erleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. „Jetzt können die Finanzämter im Land Betrieben schnell helfen, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Das mildert finanzielle Schwierigkeiten ab“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzministerin hat die Finanzämter bereits vor der Umsetzung durch den Bund auf die Hilfen vorbereiten lassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so Sitzmann.

Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. „Die Finanzämter im Land werden solche Anträge auf Fristverlängerung in der Regel genehmigen”, sagte Sitzmann.

Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Das Formular ist nun auch auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg  abrufbar unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

Weitere Meldungen

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Kreditwirtschaft

Austausch mit Vertretern der baden-württembergischen Kreditwirtschaft und der L-Bank

Am 17. Dezember hat sich Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut mit Vertretern der baden-württembergischen Kreditwirtschaft und der L-Bank zur aktuellen Finanzierungslage für die Unternehmen in Baden-Württemberg ausgetauscht.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Förderung

2025 erhielt die Fraunhofer-Gesellschaft eine Landesförderung von rund 38,1 Millionen

2025 erhielt die Fraunhofer-Gesellschaft eine Landesförderung von rund 38,1 Millionen Euro.

Ein Mann im Anzug hat ein Tablet in der Hand
Fachkräftesicherung

Wirtschaftsministerium fördert Projekt zum Einsatz von KI zur Fachkräftesicherung

Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Zukunftsthema mehr – sie wird bereits heute erfolgreich eingesetzt. Davon ist die KI-Allianz Baden-Württemberg eG überzeugt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Gastronmie

Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betont im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat am kommenden Freitag (19.12.) über eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Medizinwirtschaft

Revision von MDR und IVDR: Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Mit der gestrigen (16. Dezember) Vorlage eines Reformpakets zur europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) werden wichtige Signale für eine spürbare Entlastung der Medizintechnikindustrie gesetzt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zum seitens der Europäischen Kommission verkündeten Automotive Package

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagt zum gestern (16.12.) verkündeten Automotive Package der Europäischen Kommission.

Ein Mann im Anzug verwendet ein Tablet
Förderung

Wirtschaftsministerium fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus setzt die Förderung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg (RCA BW) bis zum 30. Juni 2029 fort. Die RCA BW wird dabei strategisch weiterentwickelt.

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern: BW gibt den Takt vor

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus startet heute (12. Dezember) den dritten Förderaufruf der vierten Phase von Invest BW. Unternehmen können bis zum 20. Februar 2026, 13.00 Uhr ihre Projektskizzen einreichen.

Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Nach der vergangenen Auswahlrunde für das Landesprogramm Start-up BW Pre-Seed haben acht junge Unternehmen eine positive Rückmeldung bekommen.

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Förderung

Wirtschaftsministerium gibt Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Mit der Übergabe eines symbolischen Förderschecks in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus den offiziellen Startschuss für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“ gegeben.

Förderung

BW investiert rund 1,3 Millionen Euro in die Zukunft der photonischen KI

Baden-Württemberg investiert rund 1,3 Millionen Euro in die Zukunft der photonischen KI.

Logo von Start-up BW
Startup BW

WebMeister360 aus Reutlingen gewinnt den Regional Cup MO-VE YOUR IDEA

Bühne frei für Innovation: WebMeister360 aus Reutlingen ge-winnt den Regional Cup MOVE YOUR IDEA des „Start-up BW Ele-vator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

©Martina Berg, stock.adobe.com
BW-Capital GmbH

Land gründet BW-Capital GmbH

Land gründet BW-Capital GmbH – Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken und Innovation beschleunigen.

Europaflagge / ©Harald Richter
Lieferkettengesetz

Ministerin zu Einigung bei EU-Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wirtschaftsministerin begrüßt den gefundenen Kompromiss und sagt, die EU hat ihr Versprechen eingelöst, die Berichts- und Nachweispflichten spürbar zu reduzieren.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
BW-EC

Neuer BW-Empfangsclient treibt Digitalisierung der Verwaltung voran

Baden-Württemberg geht einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollständig digitalen Verwaltung: Mit dem neuen BW-Empfangsclient (BW-EC) können ab sofort alle zuständigen Stellen im Land digitale Anträge empfangen – ganz ohne spezielle Fachsoftware.