Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wird Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem neuen Innovationsgutschein fördern.
Der neu angebotene Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) mit einem Förderbetrag von bis zu 5.000 Euro soll Kleinstunternehmen und Freiberuflern der Branche den Markteintritt erleichtern und innovative Produkte oder Dienstleistungen befördern. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten oder auch zum Schutz von geistigem Eigentum.
„Baden-Württemberg geht mit diesem Förderinstrument einen ganz neuen Weg“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute (4. April) zum Start des neuen Gutscheins. „Für viele kleine Kreativunternehmen stellt der steigende Aufwand zur Kundengewinnung eine echte Markteintrittsbarriere dar. Mit dem Innovationsgutschein C wollen wir diese Hürde senken.“ Das Modellvorhaben für die Kreativwirtschaft ergänze die erfolgreich etablierten, technisch orientierten Innovationsgutscheine A, B und B High-Tech, so Schmid. „Mit dem Innovationsgutschein C greifen wir Kreativunternehmen auf den ersten Metern in den Markt unter die Arme“. Im Modellvorhaben mit Gesamtvolumen von rund 500.000 Euro wird die Ausgabe von bis zu 125 Innovationsgutscheinen angestrebt.
Förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Messeauftritte, Teilnahmegebühren für Kultur- und Kreativwettbewerbe, Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern oder die Erstellung von Werbematerial, Katalogen oder Bedienungsanleitungen. Der Innovationsgutschein C hat eine Förderhöhe von bis zu 5.000 Euro und deckt maximal 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Ab sofort können Kleinstunternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg mit bis zu neun Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme einen Innovationsgutschein beantragen. Das sind Unternehmen aus den Bereichen Software und Games, Architektur, Design, Buch, Kunst, darstellende Künste, Film, Musik, Presse, Rundfunk oder Werbung. Die Anträge bewertet ein Kreativausschuss beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.
Das baden-württembergische Modell der Innovationsgutscheine wurde nicht nur von Bayern und Sachsen übernommen, sondern hat auch internationale Anerkennung gefunden. Der indische Bundesstaat Tamil Nadu hat in einem Pilotprojekt die Innovationsgutscheine eingeführt, nachdem zuvor das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hatte.
Informationen zur Kultur- und Kreativwirtschaft:
Nach dem vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Auftrag gegebenen „Datenreport 2012 zur Kultur- und Kreativwirtschaft“ zählt die Branche im Jahr 2010 rund 30.000 Unternehmen mit insgesamt 218.000 Erwerbstätigen in Baden-Württemberg. Die Untersuchung geht von 116.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ca. 30.000 Selbstständigen aus. Hinzu kommen rund 53.000 geringfügig Beschäftige sowie rund 19.000 freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler. Die Branche erwirtschaftete 2010 ein Umsatzvolumen von insgesamt rund 22 Milliarden Euro. Der Umsatz je Kreativunternehmen liegt in Baden-Württemberg dabei um 140.000 Euro höher als in der bundesweiten Kultur- und Kreativwirtschaft.
Informationen zu Innovationsgutscheinen:
Der Kreativgutschein ergänzt das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg entwickelte Modell der Innovationsgutscheine. Seit Frühjahr 2008 bis Ende März 2013 sind 2.600 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen, rund 2.000 wurden bewilligt. Die Bewilligungsquote unter den formal einwandfreien Anträgen liegt bei etwa 85 Prozent. Anfang 2012 wurde der spezielle Innovationsgutschein B High Tech für Start-Ups aus dem Hightechbereich eingeführt. Seit 2012 wurden 49 Start-up-Unternehmen mit diesem Instrument gefördert.