Das Land ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes auch in ihrer vierten Phase – der „Überbrückungshilfe III Plus“ - mit dem bewährten fiktiven Unternehmerlohn. Das hat der Ministerrat am 13. Juli beschlossen.
„Vielen Unternehmen in Baden-Württemberg ist eine Umsatzerzielung aus eigener Kraft nun wieder möglich“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie sei froh, dass die aktuelle Infektionsdynamik und die zunehmende Durchimpfung der Bevölkerung auch die heimische Wirtschaft aufatmen lassen. „Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass wir den gemeinsam erreichten Zwischenerfolg dauerhaft absichern. Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die sogenannte Delta-Variante stehen die Unternehmen und Selbständigen in unserem Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns ist aus den Corona-Unterstützungsprogrammen nicht mehr wegzudenken“, so die Ministerin weiter. Gerade für Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die keine eigenen Gehälter bezögen, stelle der fiktive Unternehmerlohn eine notwendige Unterstützung dar, so Hoffmeister-Kraut.
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmen jüngst bis September verlängert. „Mit der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus hat der Bund Planungssicherheit für die Betriebe geschaffen. Das ist ein wichtiges Signal für die immer noch von Corona-bedingten Einschränkungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land,“ stellte die Ministerin fest. Leider habe der Bund aber auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen weiterhin nicht die Lücke für jene Unternehmerinnen und Unternehmer geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche.
Weitere Informationen
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.
Nach derzeitiger Auskunft des Bundes sollen Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.