Das Landeskabinett hat am 15. Dezember die Verlängerung und Ausweitung weiterer Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen, Einzelhandel, Start-ups und Soloselbständigen in der Corona-Krise beschlossen. Damit können einige Landeshilfen auch über 2020 hinaus bis Juni 2021 beantragt werden.
„Viele mittelständische Unternehmen müssen aktuell weiterhin massive Liquiditätsengpässe überbrücken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns alle noch einige Monate begleiten. Deshalb verlängern wir unsere Programme – ebenso wie der Bund – bis zum 30. Juni 2021“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut angesichts der Kabinettsbeschlüsse.
„Start-up BW Pro-Tect“ wird verlängert und aufgestockt
Das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis 30. Juni 2021 verlängert und zudem um fünf Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen für das Programm nun insgesamt 30 Millionen Euro an Landesmitteln bereit. „Start-ups werden durch die Corona-Pandemie noch stärker als andere Unternehmen in eine schwierige Lage gebracht, denn sie sind besonders häufig auf Fremdkapital angewiesen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Investoren seien in der Corona-Krise jedoch zurückhaltender geworden und Finanzierungsrunden blieben aus. „Der Schritt vom Prototyp zum Markteintritt bedeutet unter normalen Umständen oftmals schon für viele gute Geschäftsideen das Ende. Bedingt durch die Pandemie verschärft sich die Situation. Unser Programm setzt hier an, um Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken.“ Es sei das Ziel der Landesregierung, innovative Gründungsvorhaben mit Wachstumspotenzial in der Corona-Krise zu erhalten. „Wir brauchen nach der Krise engagierte Gründerinnen und Gründer, die unseren Wirtschaftsstandort innovieren. Dem tragen wir mit unserem heutigen Beschluss, ‚Start-up BW Pro-Tect‘ zu verlängern und auszuweiten, Rechnung.“
Seit dem operativen Start von „Start-up BW Pro-Tect“ Ende Juni 2020 konnten bereits rund 75 Start-ups eine Unterstützung in Höhe von rund zwölf Millionen Euro aus Landesmitteln und rund drei Millionen Euro von privaten Ko-Investoren erhalten. Weitere 25 Start-ups befinden sich im Auswahlprozess.
Krisenberatung Corona wird verlängert und aufgestockt
Auch die Krisenberatung Corona wird bis 30. Juni 2021 verlängert und um weitere 1,8 Millionen Euro aufgestockt. „Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe benötigen weiterhin Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Krise. Das sehen wir an der hohen Resonanz auf das Programm deutlich. Sie leiden unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie durch massive Einbrüche bei den Umsätzen, wegfallende Aufträge oder nicht rechtzeitige Lieferung von Vorprodukten. Das Ergebnis sind Liquiditätsprobleme bis hin zu drohenden Insolvenzen“, stellte Hoffmeister-Kraut fest. „Es ist ein wichtiges Signal, dass wir den Betrieben und Selbständigen auch über den Dezember hinaus Hilfestellung dabei geben können, ihre unternehmerische Lage zu bewerten, die nächsten Schritte zu planen und Möglichkeiten der Liquiditätssicherung auszuloten.“ Neben personenbezogenen Dienstleistern und Soloselbständigen, die das Programm überwiegend in Anspruch nehmen, sei zunehmend auch eine verstärkte Nachfrage aus dem produzierenden Gewerbe und den unternehmensnahen Dienstleistungen zu verzeichnen, ergänzte die Ministerin. „Häufig sind es kleine Betriebe und Selbständige, die sich an unsere Beratungsdienste wenden. Diese Möglichkeit möchten wir ihnen auch 2021 bieten.“
Die Krisenberatung Corona wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg, Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (BWHM) und DEHOGA Beratung und Unternehmensberatung Handel (UBH) durchgeführt. Pro Betrieb können bis zu vier kostenlose Beratungstage in Anspruch genommen werden. Bisher standen bis zum Jahresende Mittel in Höhe von 4,49 Millionen Euro zur Verfügung. Von dem daraus beauftragten Gesamtkontingent von 4.600 Tagewerken wurden laut den Beratungsdiensten bereits über 3.300 Tagewerke bis Mitte November in Anspruch genommen.
„Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert
Das Kabinett hat zudem der Verlängerung des„Liquiditätskredit Plus“ bis zum 30. Juni 2021 zugestimmt. Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank bieten somit über die Jahreswende hinaus ihren Liquiditätskredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss an. „Mit dem Förderprogramm können wir unseren an sich gesunden Unternehmen mit einem Kapitalzuschuss unter die Arme greifen und weiterhin gezielt das Eigenkapital stärken. Damit tragen wir dazu bei, dass sie ihre Organisations- und Personalstruktur auch während des coronabedingten Umsatzrückgangs aufrechterhalten und nach der Krise rasch wieder wie gewohnt agieren können“, erklärte Hoffmeister Kraut.
Beim „Liquiditätskredit Plus“ ergänzt die L-Bank den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss mit Eigenkapitalcharakter von zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro. Um den Liquiditätskredit Plus beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten, krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent im Jahr 2020 bzw. 2021 aufweisen.