Wohnen

Landeswohnraumförderungsprogramm 2014 hat Volumen von rund 63 Millionen Euro

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Die Landesregierung verstetigt die Förderung von Bau, Erwerb und Modernisierung von bezahlbaren Wohnraum in Baden-Württemberg. Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid stellte das von der Landesregierung beschlossene Landeswohnraumförderungsprogramm 2014 vor.

„Die Mietwohnraumförderung bleibt der Schwerpunkt im Programm. Damit kann mehr Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel entstehen“, sagte Wirtschaftsminister Schmid. „Mit dem Programmvolumen von insgesamt rund 63 Millionen Euro können wir über alle Förderbereiche hinweg mehr als 3.700 Wohneinheiten erreichen“, so Schmid. Auch in 2013 hatte das Programmvolumen rund 63 Millionen Euro betragen.

„Das Landeswohnraumförderungsprogramm wird gut nachgefragt. Die Verbesserungen aus dem Jahr 2013 haben sich bewährt, deswegen schreiben wir das Programm fort“, so Schmid. Beibehalten wird vor allem die höhere Zinsvergünstigung der Darlehen sowohl für Investoren, die sozialen Mietwohnraum neu bauen oder erwerben, als auch für einkommensschwache Haushalte, die sich selbst Eigentum schaffen. Beispielsweise erhalten Investoren für den Neubau von allgemeinen Sozialmietwohnraum während der 15- oder 25-jährigen Zinsvergünstigung ein Darlehen zum Zinssatz von 0,0 Prozent. Die Mietvergünstigung im so geförderten Wohnraum entspricht weiterhin grundsätzlich 33 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete über die Dauer der 15- oder 25-jährigen Belegungsbindung.

Die Nachfrage nach den Angeboten aus der Landeswohnraumförderung hatte sich in 2013 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, vor allem im Kernbereich der allgemeinen sozialen Mietwohnraumförderung. Mit den zum 30. November 2013 eingegangenen Förderanträgen können bei Realisierung rund 1.600 Mietwohneinheiten errichtet oder modernisiert werden. Im Jahr 2012 betrug diese Zahl nur rund 190.

Auch die Nachfrage nach Förderung von selbst genutztem Wohneigentum lag mit Stand 30. November über dem Vorjahresniveau. Die Zahl der Anträge für den Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung stieg von 405 Anträgen (2012) um rund 60 Prozent auf 636 Anträge (30.11.2013).

Das Fördervolumen teilt sich wie im Vorjahr auf die Programmbereiche auf. Das Landeswohnraumförderprogramm 2014 sieht 40 Millionen Euro für die Mietwohnraumförderung, 18 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums und rund 5 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften vor. Im Gesamtvolumen von rund 63 Millionen Euro sind 18 Millionen Euro Einnahmen aus der erhöhten Grunderwerbsteuer enthalten.

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