Landesbauordnung

Landtag befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung

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Mann beugt sich über Bauzeichnungen / ©rawpixel / Unsplash

Der Landtag befasst sich  am 27. Juni in einer ersten Lesung mit dem von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (LBO). „Mit der Novellierung wollen wir das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger machen und damit zusätzliche Anreize für mehr Wohnungsbau schaffen“, erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Dies sei ein wichtiger Baustein in der Strategie der Landesregierung, die derzeit zentrale gesellschaftliche Herausforderung zu meistern: dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken. 

Hoffmeister-Kraut: „Der Wohnungsbau darf nicht durch umständliche und zeitaufwändige Verfahren sowie unnötige bauliche Standards verzögert werden. Deshalb wollen wir die baurechtlichen Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen und sie mit der vollständigen Digitalisierung zukunftsfähig machen.“ Eine Antragstellung solle künftig in einfacher elektronischer Form möglich sein und für kleinere Wohngebäude solle es nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren geben. Die Bauvorlagen sollen künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden, was die Verfahren weiter verkürzt. Werden Unterlagen nachgefordert, soll die Bearbeitungsfrist nur gehemmt und mit Eingang der Unterlagen wieder fortgesetzt werden. Bisher beginnt die Frist mit Eingang der Unterlagen wieder von vorne zu laufen.

Die Landesbauordnung soll außerdem nachhaltiger sein, indem u. a. die Wärmedämmung im Gebäudebestand erleichtert und bauliche Voraussetzungen zur Unterstützung der Elektromobilität geschaffen werden sollen. Zudem soll künftig der Holzbau erleichtert und die bislang starre Regelung zur Fahrradstellplatzpflicht bei Wohnungen durch ein bedarfsgerechtes Modell ersetzt werden. Der Schwellenwert für die Kinderspielplatzpflicht soll auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen angehoben werden, bisher liegt er bei zwei Wohnungen. Die Kommunen können diesen Schwellenwert nach oben oder unten ändern. Des Weiteren steht im Gesetzentwurf, dass die nachträgliche Schaffung von Wohnraum im Bestand, beispielsweise durch Aufstockungen, erleichtert wird. So kann zügig dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.

„Mit der Novellierung drehen wir an wichtigen Stellschrauben für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg. Dabei setzen wir auch Empfehlungen der Wohnraum-Allianz um und gehen einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität“, so Hoffmeister-Kraut.

Die zweite Lesung im Landtag ist für Mitte Juli geplant. Die Wirtschaftsministerin zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch im Herbst 2019 in Kraft treten kann.

 

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