Landesregierung stärkt Wohnraumförderung

Mehr bezahlbare und energetisch sanierte Wohnungen

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"Die Landesregierung stärkt mit einer kompletten Neuausrichtung der Wohnraumförderung die Versorgung mit bezahlbarem und energetisch saniertem Wohnraum im Land. Die Mietwohnraumförderung wird mehr als verdoppelt“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Zugleich schaffen wir einen sozialen Ausgleich der Grunderwerbsteuersteuererhöhung, um beim Wohneigentum Mehrbelastungen für einkommensschwächere Haushalte abzufedern.“

Wohnungspolitik rückt in den Fokus

Der Ministerrat hat beschlossen, mit insgesamt 70,12 Millionen Euro für die Wohnraumförderung im Jahr 2012 die Wohnungspolitik in Baden-Württemberg auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen neu auszurichten. „Mit der Neuausrichtung und finanziellen Stärkung der Wohnraumförderung um 45 Prozent rückt die neue Landesregierung die Wohnungspolitik wieder zurück in den Fokus“, so Schmid.

"Neue Mietwohnungen sollen vor allem in den Ballungszentren entstehen, also dort, wo preiswerter Wohnraum knapp ist“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid. Die bisherige Begrenzung der Wohnraumförderung auf Groß- und Universitätsstädte sowie Hochschulstandorte entfällt und die Förderung wird auf Verdichtungsräume als Ganzes erweitert. Dabei macht sich die Landesregierung für den Bau barrierefreier Wohnungen stark. Neu zu errichtende Mietwohnungen müssen zudem einen erhöhten energetischen Standard einhalten: deren Energieverbrauch muss mindestens 30 Prozent unter den derzeitigen gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen. Das kommt über die Nebenkosten auch den Mietern zu Gute. Durch die Neuausrichtung verdoppeln sich die Mittel für die Soziale Mietwohnraumförderung auf insgesamt 36 Millionen Euro.

Förderung der energetischen Sanierung

"Mehr Energieeffizienz heißt weniger Nebenkosten: die Förderung der energetischen Sanierung vorhandener Mietwohnungen reduziert Energiekosten und senkt die so genannten zweite Miete. So entlasten wir Mieter finanziell durch ökologische Ausrichtung des Förderangebots“, sagte Minister Schmid.

Als erstes Flächenland ermöglicht Baden-Württemberg Wohnungseigentümergemeinschaften den Zugang zu den Finanzierungsangeboten der KfW, namentlich für energetische Sanierungen oder den behindertengerechten Umbau. Während dieser Zugang bislang außerordentlich erschwert war, schafft die Landesregierung ein landesweites und allgemein zugängliches Durchleitungsangebot der L-Bank für so genannte Verbandsfinanzierungen.

Der Beschluss des Ministerrats sieht folgende Aufteilung des Gesamtfördervolumens von 70,12 Millionen Euro auf die zentralen Förderbereiche vor:

  • Allgemeine Sozialmietwohnraumförderung                      33 Millionen Euro
  • Mietwohnraumförderung für Haushalte mit besonderen
    Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung                  3 Millionen Euro
  • Wohneigentumsförderung                                              34 Millionen Euro
  • Bürgschaften im Zuge der Durchleitung der KfW-Förderangebote an
    Wohnungseigentümergemeinschaften                         0,12 Millionen Euro.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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