Das Wirtschaftsministerium startet in Zusammenarbeit mit der L-Bank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ein weiteres Förderangebot – das Mezzanine-Beteiligungsprogramm –, mit dem vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen mit typisch stillen Beteiligungen unterstützt werden sollen. Anträge können ab 14. September bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft gestellt werden.
„Start-ups und kleine Unternehmen waren von den Einschränkungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Mit den wie Eigenkapital wirkenden Hilfen des Mezzanine-Beteiligungsprogramms schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen, die Finanzierung in der Krise sicherzustellen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Auch wenn erste positive konjunkturelle Signale zu erkennen seien, könne gerade für kleine und junge Unternehmen noch keine Entwarnung gegeben werden, so Hoffmeister-Kraut. „Im Gegenteil: Für viele dieser Unternehmen nehmen die Liquiditätsprobleme weiter zu. Doch wir brauchen agile KMU mit ihrem Unternehmergeist und ihrer Innovationskraft. Sie sind Kern des baden-württembergischen Erfolgsmodells und wichtige Impulsgeber für die kommende Erholung der Wirtschaft.“
Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, erklärte zum Start des Programms: „Je länger die Krise andauert, desto wichtiger wird daher die Stärkung des Eigenkapitals. In der ersten Phase der Krise waren Zuschüsse und das Bereitstellen von Fremdkapital die zentralen Instrumente zur Verhinderung einer Liquiditätskrise.“ Im Verlauf der Corona-Krise habe sich die Eigenkapitalbasis von vielen Start-ups und kleineren Mittelständlern verschlechtert, so Weymayr. Drastisch eingebrochene Einnahmen, eine verzögerte Auftragsvergabe privater Investoren und die Zurückhaltung der Konsumenten bei größeren Anschaffungen konnten oft nur durch eine erhöhte Kreditaufnahme ausgeglichen werden. „Jetzt gilt es, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken, um die Chancen des Aufschwungs zu nutzen. Wir freuen uns besonders, dass es uns gelungen ist, ein Programm zu konzipieren, das neben der traditionell im Eigenkapitalsegment aktiven Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) auch weiteren, privaten Beteiligungsgesellschaften offensteht.“
Das Programm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund und der KfW umgesetzt. Bereits zum Start ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft als Intermediär eingebunden. Weitere Intermediäre werden von der L-Bank nach einem mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg abgestimmten Akkreditierungsprozess zugelassen. Guy Selbherr, Geschäftsführer der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft, betonte die gute Verzahnung des Programms: „Mit einem Förderhöchstbetrag von 800.000 Euro je Unternehmen ist die Abgrenzung und Ergänzung zum Beteiligungsfonds des Landes gegeben, der erst bei einer Eintrittsschwelle von 800.000 Euro greift. Damit kann jedem Unternehmen ein passgenaues Angebot gemacht werden.“
Zum Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg
Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre. Diese können die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen. Das Gesamtfinanzierungsvolumen pro Unternehmen richtet sich an der Kleinbeihilfenregelung des Bundes aus und beträgt maximal 800.000 Euro. KfW, Land und Intermediäre teilen sich die Gesamtfinanzierung in der Weise, dass die KfW 70 Prozent, das Land 20 Prozent und der Intermediär zehn Prozent des Gesamtfinanzierungsvolumens trägt.
Förderpolitische Zielsetzung des neuen Mezzanine-Beteiligungsprogramms Baden-Württemberg ist es, die Finanzierungsstruktur der Unternehmen zu verbessern und ihnen so den Zugang zu weiteren Finanzierungsquellen über Beteiligungsintermediäre zu ermöglichen. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden können.
Die Kommission der Europäischen Union hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31. Dezember 2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben, sodass die öffentliche Hand bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen kann.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite der L-Bank.