Baden-Württembergs Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid hat heute im Bundesrat anlässlich des Antrags der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg „Entschließung des Bundesrats - Die Chancen der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch klare Regeln für gute Arbeit sichern“ sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. „Der Aufschwung muss bei den Menschen ankommen. Ein fairer Mindestlohn und das Ende des Missbrauchs der Leiharbeit sowie die Vergaben von öffentlichen Aufträgen nur noch an Unternehmen, die Tariflöhne bezahlen, können unser Land zum Musterland für gute Arbeit machen“, erklärte Nils Schmid.
Ab dem 01. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten. „Es ist unsere Aufgabe, die stärkere wirtschaftliche Integration auch sozial abzusichern, um für alle Menschen die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten zu sichern und zu steigern. Ohne Mindestlohn in der Leiharbeit könnten unsere Beschäftigte von osteuropäischen Leiharbeitern verdrängt werden“, warnt Schmid. Hier drohten etwa für kleinere Handwerksbetriebe schwerwiegende Folgen in bislang ungeahntem Ausmaß. „Wir brauchen klare Regeln zu Lohn- und Arbeitsbedingungen, um die Chancen, die uns der 1. Mai gebracht hat, zu nutzen.“
Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg setzt sich verstärkt für einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Diese gesetzliche Untergrenze ist notwendig, damit das Aufstocken von niedrigen Marktlöhnen durch Arbeitslosengeld II nicht zu sinkenden Marktlöhnen und zugleich höheren Sozialausgaben führt. Darüber hinaus setzt sich die neue baden-württembergische Landesregierung auf Bundesebene für branchenspezifische Mindestlöhne über eine leichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ein. „Zudem wollen wir, dass alle Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden“, so Schmid. Auf Grund dieses Gesetzes können in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen (beispielsweise bei Lohn, Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften) festgelegt werden.
Ferner soll es ein Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg geben. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. „Die öffentliche Hand geht so als Auftraggeber mit gutem Beispiel voran, wirkt gegen Lohndumping und sichert einen fairen Wettbewerb. Das ist gut für die Unternehmen und gut für die Beschäftigten“, betont Schmid.
Reformbedarf besteht auch im Bereich der Leiharbeit. „Leiharbeit muss wieder auf ihre Kernfunktionen zurückgeführt werden, Auftragspitzen temporär abzufedern und eine Brücke in dauerhafte Beschäftigung zu bilden“, betonte Schmid. „Aber sie darf reguläre Beschäftigung nicht verdrängen.“
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg