Städtebauförderung

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft unterstützt nichtinvestive Einzelmaßnahmen zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in Städtebaugebieten

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Um den sozialen Zusammenhalt und die Integration in Städten und Gemeinden mit städtebaulichen Maßnahmen zu fördern, schreibt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eine zweite Tranche des Programms für die nichtinvestive Städtebauförderung 2016 aus.

Gefördert werden beispielsweise Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Das Programm zur Förderung von Quartiersmanagements, Verfügungsfonds und sonstigen nichtinvestiven Einzelprojekten in städtebaulichen Quartieren war 2015 zum ersten Mal aufgelegt worden.

„Das Programm hat sich bewährt“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 9. März 2016. „Es wurden zum Beispiel generationenübergreifende Kulturprojekte, Maßnahmen zur Sprachbegleitung und das bürgerschaftliche Engagement in Bürgerzentren unterstützt. In der Ausschreibung zur zweiten Tranche bieten wir den Städten und Gemeinden verbesserte Bedingungen an.“ So wurde der Förderbetrag für die nichtinvestiven Maßnahmen in einem Städtebauförderungsgebiet auf maximal 100.000 Euro angehoben - bislang lag die Höchstförderung bei 50.000 Euro. „Damit entspricht das Land einem dringenden Wunsch der Kommunen, die städtebauliche Maßnahmen durchführen und förderberechtigt sind.“

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es in einer Kommune festgesetzte Gebiete der Städtebauprogramme „Soziale Stadt“ oder „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gibt. Erstmals werden auch nichtinvestive Maßnahmen in Gebieten des Landessanierungsprogramms (LSP) unterstützt. Staatssekretär Peter Hofelich stellte fest: „Die im vorigen Jahr bewilligten Anträge zeigen, dass wir mit dem Förderprogramm gute Einzelprojekte gerade in Wohnquartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf ermöglichen können. Dafür steht auch in diesem Jahr eine Million Euro zur Verfügung.“

Zuwendungsempfänger sind die Städte und Gemeinden. Die Förderung beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Neben Einzelmaßnahmen zur Integration und Inklusion sollen mit den Fördermitteln Projekte zur Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen, zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements und zur Verbesserung des Images eines Stadtteils unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind die Gemeinden. Die notwendigen Unterlagen sind bis zum 30. Mai 2016 beim jeweiligen Regierungspräsidium einzureichen.

Weitere Informationen  zur Programmausschreibung

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