Die Landesregierung hat am 24. Juni 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) auf den Weg gebracht. Das Gesetz schafft eine landesgesetzliche Grundlage zur Festlegung von so genannten Urban Improvement Districts (UID) und Business Improvement Districts (BID) in Baden-Württemberg. Dies sind Aufwertungsbereiche, in denen in privater Verantwortung die Attraktivität des Quartiers und die Rahmenbedingungen für ansässige Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe verbessert werden sollen.
„Wir geben Gemeinden, Unternehmen und Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit an die Hand, die Attraktivität von Innenstadt- und Stadtteilquartieren zu entwickeln“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Wir stärken vitale und lebendige Geschäftslagen im Südwesten. Gerade kleine und mittlere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe können mit dem Gesetz die Standortqualität in Eigeninitiative verbessern“, so Schmid.
Für das Antragsverfahren muss sich eine Quartiersgemeinschaft bilden. Eine Antragstellung ist möglich, wenn mindestens 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Fläche im angestrebten Aufwertungsgebiet zustimmen. Die Quartiersgemeinschaft legt dann ein fünfjähriges Maßnahmen- und Finanzierungskonzept vor. Die Finanzierung erfolgt durch eine Sonderabgabe bei allen Grundstückseigentümern im Aufwertungsbereich. Der Verteilungsmaßstab wird von der Gemeinde in der Satzung festgelegt. Keine Sonderabgaben fallen an für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden oder wenn kein Zusatznutzen erkennbar ist.
Die Gemeinde ist jederzeit Herr des Verfahrens und kann einen GQP-Antrag in jedem Verfahrensstadium ablehnen. Sie kann eine auf fünf Jahre befristete Satzung über die Bildung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs erlassen, wenn nicht mehr als ein Drittel der Abgabenpflichtigen mit maximal einem Drittel der Fläche widersprechen. Zwischen Gemeinde und Quartiersgemeinschaft wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einhaltung der Pflichten, Ziele und Aufgaben abgeschlossen. Die Gemeinde kann durch Verwendungsnachweise und eigene Prüfungen die Vertragseinhaltung überwachen und bei Verstößen die Satzung aufheben oder den öffentlich-rechtlichen Vertrag kündigen.
Die rechtliche Grundlage für BIDs besteht derzeit in den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Der heute verabschiedete Entwurf geht nun in die Anhörungsphase.