Das erfolgreiche Innovationsförderprogramm Invest BW, in dessen Rahmen seit 2021 bereits 839 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 916 Millionen Euro mit einer Fördersumme von rund 330 Millionen Euro realisiert wurden, wird auch in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt. Im Landeshaushalt stehen für die Fortführung des Programmes insgesamt zusätzlich 149 Millionen Euro zur Verfügung.
„Ziel von Invest BW ist es, die Innovationstätigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft zu unterstützen“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Innovation ist der Schlüssel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Aufgabe des Wirtschaftsministeriums ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups dabei zu unterstützen, ihre Innovationskraft zu erhöhen. Die Tatsache, dass kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups an mehr als 80 Prozent aller bislang geförderten Projekte beteiligt waren, ist ein starkes Indiz dafür, dass wir mit dem Förderprogramm unser Ziel der Mittelstandförderung erfolgreich erreichen“, so Hoffmeister-Kraut
Mit den Invest BW-Förderrunden in den Jahren 2025 und 2026 verfolgt das Ministerium auch das Ziel, Unternehmen anzusprechen, die Wertschöpfungspotenziale in neuen Anwendungsfeldern für sich erschließen möchten. Insofern leistet Invest BW einen Beitrag, Unternehmen im Prozess insbesondere der digitalen Transformation zu unterstützen.
Für die Umsetzung von erfolgreichen Projektideen aus den Themenbereichen „Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit“ sowie „Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung“ ist eine Fördersumme von 16 Millionen Euro vorgesehen. Förderanträge können beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Internetseite www.invest-bw.de seit dem 8. Mai 2025 bis zum 8. Juli 2025, 13:00 Uhr, eingereicht werden. Die Förderung soll sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfassen. Auch neue Geschäftsmodelle sowie Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, die zur wirtschaftlichen Stärkung und technologischen Souveränität beitragen, können als Förderantrag eingereicht werden.
„Um die Innovationen noch schneller in die Umsetzung zu bringen, haben wir das Förderprogramm noch anwenderfreundlicher gestaltet. Zum einen wird es künftig eine stichprobenbasierte Verwendungsnachweisprüfung geben, was der Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Zuwendungsempfänger entgegenkommt. Auch der erforderliche Umfang der Projektskizze wurde verringert. Künftig soll das Vorhaben auf maximal zehn Seiten dargestellt werden. Des Weiteren können für die Skizzeneinreichung Personalpauschaulen angesetzt werden. Dies alles hat zum Ziel, den Aufwand zur Antragskizzenerstellung deutlich zu verringern und eine einfachere und schnellere Einreichung zu ermöglichen“, betont Hoffmeister-Kraut.
Der zweite Invest BW Förderaufruf in diesem Jahr ist für das dritte Quartal 2025 geplant. Dann sollen die Themen „Gesundheit und Leben“ sowie „Materialien und Ressourcen“ im Mittelpunkt stehen. Die Auswahl der Themenfelder orientiert sich an den Zukunftsbildern des Impulspapiers der Technologiebeauftragten der Wirtschaftsministerin, Prof. Dr. Katharina Hölzle, zur „Zukunft der Wertschöpfung Baden-Württemberg“.
Weitere Informationen
Antragsstellung
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Start-ups sowie Forschungseinrichtungen. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung, der Auswahl und Bewertung der Anträge, dem Förderaufruf und der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums finden Sie unter www.invest-bw.de.
Webseminar Invest BW IV
Für alle Interessierten findet am 19. Mai 2025 um 10:00 Uhr ein Web-Seminar statt, in dem Details zum Förderaufruf und zur Antragsstellung erklärt sowie Fragen beantwortet werden. Die Anmeldung ist über www.invest-bw.de möglich.