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Positives Fazit zum Ende des Liquiditätskredits (Plus)

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Geldscheine / ©Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

In der Gesamtschau lässt sich feststellen, dass das Programm branchenübergreifend von der Industrie über das Handwerk bis hin zur Dienstleistungswirtschaft positiv angenommen wurde. Wenige Tage vor Programmende lagen bei der L-Bank über 550 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 347 Millionen Euro vor.

Als Reaktion auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat das Wirtschaftsministerium (WM) gemeinsam mit der L-Bank zum 1. Dezember letzten Jahres den befristeten Liquiditätskredit (Plus) mit besonderen Konditionen aufgelegt. Das Programm ermöglichte Unternehmen in Baden-Württemberg in einem befristeten Zeitraum zinsgünstige Kredite für Betriebsmittelfinanzierungen mit einem optionalen Tilgungszuschuss bei besonderer Krisenbetroffenheit. Dieses Angebot erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Ausgestaltung und der Umsetzungszeitpunkt der im letzten Herbst vom Bund lange Zeit nur angekündigten Hilfen in Form der Energiepreisbremsen noch völlig unklar waren. Bei vielen Unternehmen drohten aufgrund dieser Unsicherheit und den gleichzeitigen, dynamischen Energiepreissteigerungen erhebliche Liquiditätsengpässe.

„Damit haben wir in Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer den Mittelstand in der Krise schnell und erfolgreich mit einem eigenen Hilfsprogramm unterstützt.“, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen bestätigen uns, wie gut und wichtig es war, dass wir schnell ausreichend Mittel bereitgestellt haben, um von der Krise betroffene Unternehmen zielgerichtet unterstützen zu können. Der Liquiditätskredit (Plus) war ein erfolgreiches Unterstützungsinstrument – es war das richtige Programm zum richtigen Zeitpunkt“, betonte die Ministerin. 

Der Liquiditätskredit (Plus) startete planmäßig zum 1. Dezember 2022 und endet heute nach viermonatiger Laufzeit am 31. März 2023. Parallel zum Auslaufen des Programms sind die Bundeshilfen in Form der Energiepreisbremsen inzwischen in Kraft getreten und zeigen die gewünschte Wirkung. Zwar ging die Wirtschaftsleistung im Land im Schlussquartal 2022 und im ersten Quartal 2023 leicht zurück, die Gefahr einer tieferen und längeren Rezession besteht nach jetzigem Datenstand jedoch nicht: Die jüngste Prognose des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW) und der Universität Hohenheim zeigt an, dass die konjunkturelle Schwächephase mit dem zweiten Quartal überwunden sein dürfte. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise) hat zuletzt die Prognosen des vergangenen Jahres zum Bruttoinlandsprodukt 2023 leicht nach oben korrigiert und erwartet nun ein leichtes Plus. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister Kraut erklärte: „Die Winterbrücke für unseren Mittelstand haben wir inzwischen erfolgreich gebaut. Nun gilt es, mit vorsichtigem Optimismus wieder nach vorne zu schauen“.

 

Schließlich erhalten Unternehmen in besonderen Härtefällen mittlerweile auch zusätzliche Unterstützung durch Bund und Land. So können seit dem 15. März 2023 nach langen Verhandlungen mit dem Bund endlich die „Härtefallhilfen Energie“ für kleine und mittlere Unternehmen bei der L-Bank beantragt werden.

Der Liquiditätskredit (Plus)

Der Liquiditätskredit (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss richtete sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Mitarbeitern sowie an freiberuflich Tätige. Es konnten Kredite ab 10.000 Euro und bis fünf Millionen Euro beantragt werden. Die Laufzeiten lagen zwischen vier und zehn Jahren. Um den Liquiditätskredit erhalten zu können, mussten Unternehmen unter anderem über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Ausreichung des Kredits erfolgte über die jeweiligen Hausbanken. Dieser konnte außerdem mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank in Höhe von in der Regel 50 Prozent kombiniert werden.

Der Liquiditätskredit der L-Bank steht in seiner Standard-Variante (ohne zusätzliche Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschuss) ab jetzt auch weiterhin für Betriebsmittelfinanzierungen zur Verfügung.

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