Kommunen

Programme der städtebaulichen Erneuerung 2014 ausgeschrieben

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2014 ausgeschrieben. „Städte und Gemeinden können ab sofort wieder Anträge für das kommende Jahr stellen“, teilte Staatssekretär Ingo Rust in Stuttgart mit.

Die Ausschreibung bezieht sich auf das Landessanierungsprogramm sowie die Bund-Länder-Programme: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West, Soziale Stadt – Investitionen im Quartier, Städtebaulicher Denkmalschutz sowie Kleinere Städte und Gemeinden.

Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung können über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die Förderprogramme gelten für alle Landesteile, unabhängig davon, ob sie städtisch oder ländlich geprägt sind.

Die Landesfinanzhilfen für das Jahr 2014 sind bereits im Rahmen des Doppelhaushalts für das kommende Jahr in Höhe von 124 Millionen Euro festgelegt worden. Bund und Land haben für das Jahr 2013 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 182,4 Millionen Euro für die städtebauliche Erneuerung bereitgestellt. Die Höhe der Bundesfinanzhilfen wird erst im Bundeshaushalt 2014 festgelegt. Im Jahr 2013 standen bundesweit 455 Millionen Euro zur Verfügung, davon entfielen rund 38,8 Millionen Euro auf das Land Baden-Württemberg. "Ich gehe davon aus, dass der Bund auch im Jahr 2014 die für die kommunalen Investitionen wichtigen Städtebauförderungsmittel in mindestens gleichem Umfang wie in diesem Jahr bereitstellt", sagte Rust.

Weitere Informationen

Durch die städtebauliche Erneuerung werden in zahlreichen Kommunen die historischen Strukturen gestärkt, die Bausubstanz verbessert, Quartiere stabilisiert und die Gestaltung des öffentlichen Raums aufgewertet. Darüber hinaus können viele innerörtliche Brachflächen und leer stehende Gebäude einer neuen, zukunftsfähigen Nutzung zugeführt werden.

Förderschwerpunkte sind:

  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (z. B. Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, altersgerechter Umbau von Wohnungen),
  • Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration durch Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf,
  • Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z.B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
  • Stärkung bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz.
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten

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