„Wir gehen gemeinsam und geschlossen gegen Arbeitsausbeutung vor und stehen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle. Werden Arbeitsstandards unterlaufen oder wird rechtswidrig gehandelt, muss das aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. Die Opfer brauchen kompetente Beratung und bestmögliche Unterstützung“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (30. September) in Stuttgart anlässlich des Runden Tisches zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung.
Die Ministerin stellte einen vom Runden Tisch erarbeiteten Leitfaden „Gemeinsam gegen Menschenhandel“ vor: „Unser Leitfaden ist bundesweit einzigartig. Er liefert ein umfassendes Bild über die rechtliche Situation und die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen rund um das Thema Arbeitsausbeutung“, so Hoffmeister-Kraut. Außerdem enthalte der Leitfaden, der auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung stehe, Kontaktdaten der einschlägigen Fachberatungsstellen, eine Indikatoren-Liste für Arbeitsausbeutung sowie Fallbeispiele.
Ferner verabschiedeten die Mitglieder des Runden Tischs eine gemeinsame Erklärung. Hierin wird eine Fachtagung im Jahr 2020, regelmäßige Treffen der Beteiligten sowie eine Zwischenbilanz nach drei und eine Bilanzierung nach sechs Jahren zur Zusammenarbeit der Akteure vereinbart: „Ich bin stolz, dass wir uns auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt haben. Damit setzen wir uns weiter intensiv für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle ein. Wir sensibilisieren für Missstände, verbessern die Zusammenarbeit der Institutionen, vernetzen die Beteiligten und ermöglichen einen guten fachlichen Austausch“, sagte die Ministerin. Sie kündigte an, dass das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bündnis Faire Arbeitsmigration im Jahr 2020 einen Fachtag zur Arbeitsausbeutung ausrichten werde.
„Auch, wenn Baden-Württemberg im Bundesvergleich mit seinen bisherigen Beratungsstrukturen in Stuttgart und Mannheim gut dasteht, gibt es zweifelsfrei weiteren Unterstützungsbedarf. Wir brauchen hier noch mehr Angebote für aus der EU zugewanderte Arbeitskräfte in fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen,“ hob die Ministerin hervor. Sie kündigte an, dass die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ in Mannheim ab 2020 mit einem erweiterten Angebot gefördert werden solle. Außerdem solle ein neues Beratungsangebot in Stuttgart eingerichtet werden, das sich schwerpunktmäßig an Frauen aus osteuropäischen Ländern richten und so die Arbeit der DGB-Beratungsstelle Faire Mobilität in Stuttgart ergänzen solle. Insgesamt stelle das Wirtschaftsministerium für die beiden Projekte ca. 350.000 Euro aus ESF-Mitteln bereit.
Die stellvertretende Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg Gabriele Frenzer-Wolf ergänzte: „Ohne Kenntnis ihrer Rechte und angesichts großer sprachlicher Hürden können sich Beschäftigte besonders schwer gegen unfaire Arbeitsbedingungen wehren. Der Leitfaden macht deutlich, dass alle Akteure auch dazu aufgerufen sind, die betroffenen Beschäftigten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und den Opferschutz zu verbessern. Das geht nur mit frühzeitiger Kooperation und einem guten Beratungsangebot. Die Beratungsstellen des DGB-Projektes „Faire Mobilität“ sind stark ausgelastet. Der Bedarf wird bleiben. Darum ist es wichtig, dass auch Baden-Württemberg das Angebot nun weiter stärkt.“
„Es ist aber auch wichtig deutlich zu machen, dass sich die überwiegende Zahl der Arbeitgeber im Südwesten erfreulicherweise rechtskonform und den Beschäftigten gegenüber fair verhält“, so die Arbeits- und Wirtschaftsministerin. Allerdings würden über Beratungsstellen immer wieder Fälle bekannt, in denen die rechtlichen Grundregeln eines Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten würden. Betroffene würden etwa unangemessen oder gar nicht entlohnt, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Weitere Merkmale von Arbeitsausbeutung seien dubiose Vertragsvereinbarungen oder das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Dabei würden Betroffenen sowohl Ansprüche aus der Sozialversicherung als auch Schutzrechte wie Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen oder Mindestlohnbestimmungen etwa durch die Vortäuschung von selbständigen Auftragsverhältnissen illegal vorenthalten. Für die Unterbringung oder den Transport von der Unterkunft zur Arbeitsstätte würde beispielsweise ein unverhältnismäßig hoher Betrag vom Lohn abgezogen. Eine allgemeingültige Definition von Arbeitsausbeutung gebe es nicht, vielmehr bestünde ein breites Spektrum an Ausbeutungsformen, so die Ministerin.
Weitere Informationen
Die Einsetzung des Runden Tisches wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart. Ziel des „Runden Tisches Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist es, gemeinsam mit den beteiligten Ressorts und Institutionen weitere Verbesserungen in der Kooperation, bei der Prävention und Intervention zu erreichen. Ausgeklammert ist dabei der Bereich der Prostitution, da in der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales und Integration hierzu eigenständige Koordinierungen und Projekte stattfinden.
Neben Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder illegalem Organhandel gibt es auch Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation sind in der EU mehr als 600.000 Menschen von Arbeitsausbeutung betroffen. Valide Zahlen zu Baden-Württemberg liegen nicht vor.
Den Leitfaden „Gemeinsam gegen Menschenhandel“ finden Sie hier zum Download.
Fotos vom Runden Tisch finden Sie zur honorarfreien Verwendung hier.