„Die Auswirkungen des Coronavirus auf die baden-württembergische Wirtschaft sind gravierend. Schon heute hat jedes zweite Unternehmen im Land mit den Folgen zu kämpfen. Durch wegbrechende Absatzmärkte im Ausland, ausbleibende Zulieferungen oder abgesagte Veranstaltungen und Konsumzurückhaltung können an sich wettbewerbsfähige Unternehmen schnell in eine bedrohliche Schieflage geraten. Um in dieser Situation Unternehmensinsolvenzen zu vermeiden und Beschäftigung im Land zu sichern, müssen wir kurzfristig alle möglichen Instrumente auf sämtlichen Ebenen mobilisieren. Insbesondere braucht es jetzt rasch eine schlagkräftige Kombination aus Kurzarbeitergeld, bewährten Liquiditätshilfen und zinslosen Steuerstundungen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut am Freitag (13. März) anlässlich eines Treffens mit den Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im Haus der Wirtschaft. Ziel war es, angesichts der Corona-Krise zu einer gemeinsamen Lagebeurteilung für die baden-württembergische Wirtschaft zu kommen, die vorhandenen Hilfsinstrumente zu bewerten und über weitere mögliche und notwendige Maßnahmen zu beraten.
„Die von der Bundesregierung bereits gefassten Beschlüsse zu den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sind richtig und wichtig. Sie entlasten Unternehmen und erhalten Arbeitsplätze. Allerdings müssen diese Erleichterungen auch bereits rückwirkend zum 1. März gelten, so dass alle betroffenen Unternehmen gleichermaßen davon profitieren können“, sagte Hoffmeister-Kraut.
„Wir müssen uns mit aller Macht einer drohenden Insolvenzwelle entgegenstemmen“, betonte die Ministerin. Grundsätzlich sei das Land durch die bewährten Programme der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen würden die Förderinstitute sicherstellen, dass Corona-bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und rasch abgearbeitet würden, so Hoffmeister-Kraut weiter. Entsprechende Anträge auf Darlehen bzw. Bürgschaften werden über die jeweiligen Hausbanken gestellt. Diese sieht Hoffmeister-Kraut in dem Zusammenhang ebenfalls in der Pflicht. „Wir müssen die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf 80 Prozent erhöhen“, forderte die Ministerin. „In der gegenwärtigen Situation wäre dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal.“ Aktuell legt die maximale Verbürgungsquote bei 50 Prozent. Hoffmeister-Kraut kündigte an, dazu Gespräche mit dem Finanzministerium zu führen. „Ich setze mich dafür ein, dass wir hier rasch zu einer Flexibilisierung kommen, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben. Das muss jetzt höchste Priorität haben“, so Hoffmeister-Kraut. „Ich werde mich außerdem dafür einsetzen, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 150.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen.“
Darüber hinaus spricht sich die Wirtschaftsministerin für eine zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen aus, wie sie inzwischen auch von der Bundesregierung erwogen wird. „Damit wird Liquidität geschont, noch ehe ein Unternehmen in eine kritische Lage gerät“ erklärte die Ministerin. „Alles, was sich schnell umsetzen lässt und rasch Wirkung entfaltet, ist jetzt willkommen.“
Auch die Beihilferegelung der EU müsse angepasst werden. „Erste Signale aus Brüssel sind da, dass auch auf EU-Ebene unbürokratische Lösungen auf den Weg gebracht werden. Weitere Schritte müssen folgen, denn wir brauchen großzügige Hilfen für alle betroffenen Branchen“, so Hoffmeister-Kraut. Hilfreich wäre auch die Wiederaufnahme der bereits in der großen Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/10 ergangenen sogenannten Kleinbeihilfen-Regelung, die statt des derzeitigen de-minimis-Höchstbetrags von 200.000 Euro einen Höchstbetrag von bis zu 500.000 Euro vorsehe.
Außerdem forderte die Ministerin Erleichterungen im Insolvenzrecht. „Durch die Corona-Pandemie geraten immer mehr Unternehmen in Schieflage. Insbesondere für kleinere Betriebe kann das schnell existenzbedrohend werden. Sind sie überschuldet, müssen sie nach geltendem Recht zeitnah Insolvenz anmelden.“ Der Bund müsse prüfen, inwiefern die gesetzliche Insolvenzantragspflicht in der jetzigen Phase vorübergehend ausgesetzt werden könne. Die jetzige Regelung sieht vor, dass spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung ein Eröffnungsantrag gestellt werden muss. „Dies ist aus unserer Sicht aber im Fall der aktuellen Krise so nicht anwendbar. Denn viele Unternehmen hatten gar keine Möglichkeit, sich auf die Krise vorzubereiten. Sie sollten daher die Chance und Zeit bekommen, sich aus eigenen Kräften zu rehabilitieren.“ Voraussetzung dafür wäre, dass die Unternehmen nachweisen können, dass sie ernsthafte Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. „Dieses Vorgehen habe sich in der Vergangenheit bereits mehrfach als probates Mittel in Krisen bewährt“, so Hoffmeister-Kraut.
Abschließend bekräftigte die Ministerin erneut die Forderung nach der sofortigen und vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlages. „Neben all jenen Maßnahmen, die gezielt den besonders betroffenen Unternehmen zugutekommen, müssen wir unser Augenmerk auch darauf richten, die Gesamtwirtschaft am Laufen zu halten. Die Abschaffung ist schnell umsetzbar und entfaltet unmittelbar Wirkung.“
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