Das Kabinett hat heute die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Anträge können künftig bis 20. November 2020 gestellt und bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums auch der Dezember herangezogen werden. Außerdem können auch solche Betriebe durch das Programm unterstützt werden, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Einkommens ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Das Hotel- und Gastgewerbe ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land, sondern auch essenziell für die Lebensqualität und das Miteinander der Menschen im Land. Ich beobachte die Situation in dieser Branche allerdings mit Sorge. Deshalb müssen wir unsere Betriebe weiterhin unterstützen. Mit dem sich abzeichnenden Ende der Außengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten. Durch die Verlängerung der Antragsfrist können sie genau dann von der Stabilisierungshilfe Gebrauch machen. Mit der Aufnahme des Dezembers in den Förderzeitraum nutzen wir den bundesrechtlichen Spielraum für Corona-Notprogramme zeitlich voll aus“, erklärte die Ministerin.
Die Erfahrungen der ersten zwei Monate im Förderzeitraum hätten zudem gezeigt, dass auch viele Unternehmen, die nur teilweise gastgewerblich tätig seien, ähnlich schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sein könnten wie klassische Betriebe der Branche. Dies betreffe beispielsweise Bäckereien mit Cafés oder Metzgereien mit Cateringservice. „Die jetzt beschlossene Absenkung der Eintrittsschwelle ist daher richtig und wichtig, denn sie eröffnet diesen Betrieben nun ebenfalls die Möglichkeit, von dem Programm zu profitieren“, so Hoffmeister-Kraut.
Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Die Corona-Pandemie mit allen ihren Folgen hat den Tourismus sowie Gastronomie und Hotellerie im Land hart getroffen. Allerdings haben sich die Einbußen sehr unterschiedlich entwickelt. Vor allem Freiluftgastronomie und Hotelbetriebe in und um bekannte Ferienregionen konnten über den Sommer teilweise etwas durchatmen und sich wieder über Gäste freuen.“ Demgegenüber seien der Städtetourismus und vor allem das Geschäftsreisensegment nach wie vor brutal getroffen. Alle Erfahrungen des Sommers deuteten darauf hin, dass aber, sobald die Temperaturen sinken und das Wetter schlechter würde, Gastronomie und Hotellerie nochmals sehr harte Wochen bevorstünden. Viele Menschen seien im Freien aktiv und besuchten draußen Gastronomiebetriebe. Vor Begegnungen in geschlossenen Räumen hätten viele nach wie vor großen Respekt. „Daher ist es richtig und wichtig, dass wir das Sofortprogramm an die in den vergangenen Wochen gemachten Erfahrungen anpassen. Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren viel investiert, teilweise gefährdet die Krise die Aufbauarbeit mehrerer Generationen in den Familienbetrieben“, so Wolf.
Weitere Informationen
Die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt, als Freiberufler oder Soloselbständige zusätzlich im Haupterwerb tätig sein.
Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 Prozent und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, wird eine neue Förderstufe eingeführt. Sie erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Bisher endete die Antragsfrist am 30. September 2020. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums konnte maximal der November herangezogen werden. Zudem konnten nur Betriebe die Hilfe beantragen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen.
Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unter-schriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Die Liquiditätsplanung muss beispielsweise von einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin, einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin geprüft und bescheinigt werden. Das Antragsformular und das Bescheinigungsformular finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/stabilisierungshilfe-HOGA.
Der Branchenverband DEHOGA sowie die Industrie- und Handelskammern im Land bieten auch für Nichtmitglieder Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Industrie- und Handelskammern nehmen außerdem die Anträge an und prüfen sie vor. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch die L-Bank