Corona-Hilfen

Stabilisierungshilfe Corona HoGA des Landes wird weitergeführt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein junger Kellner bucht den Rechnungsbetrag über eine Kreditkarte

Der Ministerrat hat die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III des Bundes für das erste Quartal 2021 verlängert. Das Land bringt damit das bewährte Instrument der Stabilisierungshilfe, mit der im Jahr 2020 über 4.400 Betriebe des Gastgewerbes unterstützt werden konnten, mit angepassten Förderkonditionen zum Einsatz. Die Stabilisierungshilfe II wird denjenigen Betrieben des schwer betroffenen Gastgewerbes zur Verfügung stehen, deren Fortbestand mit der Überbrückungshilfe III nicht gewährleistet werden kann.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Der Bund hat auf Drängen des Landes entscheidende Verbesserungen bei den Konditionen der Überbrückungshilfe III umgesetzt. Damit wird der Bund den Bedarfen der meisten Branchen im Land nun endlich gerecht. Mir ist bewusst, dass die betroffenen Betriebe nach monatelangen Umsatzeinbußen verstärkt unter Liquiditätsengpässen leiden und eine zügige Auszahlung der angekündigten Hilfen dringend erforderlich ist. Daher bin ich sehr froh, dass der Bund die Überbrückung III heute gestartet hat.“

„Eine Lücke bei der Überbrückungshilfe III sehen wir insbesondere noch bei den familiengeführten Betrieben des Gastgewerbes, die ihre Existenz nicht in jedem Fall mit der Überbrückungshilfe III absichern können. Diesen Gastbetrieben wollen wir mit der Fortführung der bewährten Stabilisierungshilfe geeignete Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Es ist unser Ziel, dass alle Betriebe des besonders schwer betroffenen Gastgewerbes mit Hilfe des Bundes oder des Landes durch die Krise kommen.“

Tourismusminister Guido Wolf: „Ich freue mich sehr, dass wir nun Klarheit haben: Die für das Hotel- und Gaststättengewerbe zur Verfügung gestellten Mittel bleiben der Branche erhalten. Wir setzen das bundesweit einmalige Stabilisierungsprogramm für 2021 neu auf, sodass die Gastronomen und Hoteliers aus Baden-Württemberg erneut dringend notwendige Hilfen beantragen können. Das gilt selbst dann, wenn sie im Jahr 2020 schon einmal Hilfen aus diesem Landesprogramm erhalten haben. Vor allem auch für kleine Betriebe mit geringen Fixkosten, die von den Bundeshilfen nicht profitieren können, ist das eine wirklich gute Nachricht.“

Die Stabilisierungshilfe II kann für einen bis zu dreimonatigen Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die wenigstens 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Tätigkeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe erzielen. Die Förderung errechnet sich über die Beschäftigtenzahl im Unternehmen und wird bis zur vollen Höhe des Liquiditätsengpasses im beantragten Förderzeitraum gewährt. Die Liquiditätsberechnung muss von einer prüfenden dritten Person bescheinigt werden, beispielsweise einem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin.

Als neue Antragsvoraussetzung in der Stabilisierungshilfe II gilt, dass der Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens 10 Prozent über dem rechnerischen Zuschuss der Überbrückungshilfe III liegen muss. Außerdem dürfen Antragstellende im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund hierfür ist die Regelung des Bundes, dass Zuschüsse von Ländern im selben Förderzeitraum auf Zuschüsse des Bundes in voller Höhe angerechnet werden. Somit können zeitraubende und kostspielige Antragstellungen in beiden Programmen, die aufgrund der Anrechnung durch den Bund zu keiner zusätzlichen Hilfe führen, vermieden werden.

Anträge können voraussichtlich ab Kalenderwoche 8 bis zum 28. April 2021 gestellt werden. Die Industrie- und Handelskammern im Land werden die Anträge annehmen und vorprüfen. Die vertiefte Prüfung sowie die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die L-Bank.

Weitere Informationen

Die Landesregierung hat im Frühjahr 2020 die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen, um eine Insolvenzwelle auf breiter Front in dieser besonders schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Branche zu vermeiden. Die Stabilisierungshilfe konnte für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Die von der Landesregierung am 9. Februar 2021 beschlossene Fortführung der Stabilisierungshilfe im ersten Quartal 2021 wird als Stabilisierungshilfe II im selben Verfahren zu denselben Konditionen umgesetzt. Antragsberechtigt sind weiterhin gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Ein solcher Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausreichen, um die laufenden Sach-, Personal- und Finanzkosten zu decken. Als Förderzeitraum kann ein bis zu dreimonatiger Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 gewählt werden.

Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten eine Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, ist eine Förderung von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) vorgesehen. Die Förderung wird bis zur vollen Höhe des im Antragszeitraum nachgewiesenen Liquiditätsengpasses ausgezahlt.

Zum Förderprogramm Stabilisierungshilfe Corona HoGA

Weitere Meldungen

Fahne des Landes Baden-Württemberg
Wirtschaftsministerkonferenz

Wirtschaftsminister der Länder tagen in Konstanz

Wirtschaftsminister der Länder tagen in Konstanz: Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Mittelpunkt.

Logo von Start up BW
Start-up BW

energieleser aus Stuttgart gewinnt den Regional Cup GROUND-BREAKERS

Bühne frei für Innovation: energieleser aus Stuttgart gewinnt den Regional Cup GROUNDBREAKERS Region Stuttgart des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Bescheidübergabe Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach | Neu-Ulm
Förderung

Digitalisierungszentrum mit rund 500.000 Euro gefördert

Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach | Neu-Ulm mit rund 500.000 Euro gefördert

Futuromundo 2026
Start-up BW

Schülerteam „Cover Curtains“ siegt beim Landesfinale „Start-up BW Young Talents“

Schülerteam „Cover Curtains“ aus Weil der Stadt siegt beim Landesfinale „Start-up BW Young Talents“ im Rahmen der FUTUROMUNDO.

Digital Hub Stuttgart
Digital Hub

Digital Hub Region Stuttgart mit 500.000 Euro gefördert

Der neu zusammengeschlossene Digital Hub Region Stuttgart wurde feierlich durch Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Böblingen eröffnet.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Futoromundo

Wirtschaftsministerium treibt interdisziplinäre Innovationen voran

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus präsentiert auf der FUTUROMUNDO CROSS INNOVATION CONFERENCE + FESTIVAL mit CYBERLÄND ein interdisziplinäres und hochkarätiges Programm.

unsplash / kendall ruth
Wirtschaftsgipfel

Wirtschaftsgipfel BW-EU on Tour

Mit der Premiere des neuen Formats „Wirtschaftsgipfel BW-EU on Tour“ bringt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg seinen etablierten Dialog erstmals nach Stuttgart.

Die am Oberlauf der Donau gelegene Heuneburg
Tourismus

Tourismus Erfolgsfaktor im Land / Infrastrukturprogramm 2027 startet

Ab sofort können Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten touristischen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2027 (TIP) stellen.

Regional Cup der IHK Rhein-Neckar
Start-up BW

Linq Photonics aus Heidelberg gewinnt den Regional Cup der IHK Rhein-Neckar

Zwei Rentner stehen mit ihren Fahrrädern am Bodensee und schauen auf den See.
Rentenreform

Wirtschaftsministerin fordert zügige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission

Um Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern, seien jetzt Kompromissfähigkeit und Reformbereitschaft gefragt.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Konjunkturprognose

Zumeldung zur aktuellen Konjunkturprognose des IAW und der Universität Hohenheim

Endlich wieder Wachstum im Land!

Eine Gruppe Menschen steht auf einer Wiese. Im Hintergrund ist ein Baum zu sehen. Vor der Gruppe stehen gelbe und blaue Buchstaben: BW und UK.
Brexit-Referendum

10 Jahre Brexit-Referendum

Wirtschaftsministerin fordert noch ambitioniertere EU-UK-Partnerschaft.

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Die Umsetzung der vereinbarten Arbeitszeitreform ist völlig unzureichend.

Die Ausnahme muss zur Regel werden, fordert Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Heute Shuttle, morgen Lieferfahrzeug
U-Shift

Ein Fahrzeug für (fast) alle Fälle: U-Shift denkt Mobilität neu

Bei der Abschlussveranstaltung des Förderprojekts „U-Shift II“ zeigen die Projektpartner in Karlsruhe, wie die Mobilität der Zukunft aussehen kann, und sie geben Einblicke in ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich Autonomes Fahren.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Start-up BW

Zwei IW JUNIOR Schülerfirmen aus Baden-Württemberg gewinnen in Köln

Zwei Schülerfirmen aus Baden-Württemberg haben im IW JUNIOR Bundeswettbewerb in Köln am 16. Juni die Bronzemedaille sowie den Sonderpreis für das "Beste Pitch Deck" geholt.