Das Land plant im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen den Neubau einer Justizvollzugsanstalt für rund 400 bis 500 Gefangene. Um dafür einen geeigneten Standort zu finden, wurde in diesem Jahr ein neuer Suchlauf durchgeführt. In diesem - verantwortet vom Amt Konstanz von Vermögen und Bau Baden-Württemberg - waren zehn Standorte voruntersucht worden. Sie waren von Städten und Gemeinden sowie Privatpersonen eingebracht worden. Entsprechend der Rangfolge des Ergebnisses dieses Suchlaufs sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid sowie Justizminister Rainer Stickelberger an diesem Mittwoch (19. Dezember 2012) übereingekommen, in erster Linie die beiden erstplatzierten Standorte Tuningen und Weigheim näher zu untersuchen. Danach sollen vier Standorte auf dem Gebiet der Stadt Rottweil und - aus Konversionsgesichtspunkten - auch der Standort Meßstetten einer näheren Prüfung unterzogen werden. Die Standortvorschläge Rottenburg (weitere Haftanstalt), Hechingen und Dietingen (Kreis Rottweil) werden nicht weiter verfolgt.
"Mit diesem Schritt machen wir den Entscheidungsprozess transparent. Wir wollen die Standortsuche im engen Einverständnis mit den betroffenen Kommunen regeln. Dabei sollen auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden," so der Ministerpräsident.
"Durch den Neubau können wir kleinere unwirtschaftliche Standorte aufgeben und schaffen die Voraussetzungen für einen modernen Strafvollzug," erklärte Schmid. Justizminister Stickelberger sagte: „Neue, moderne Justizvollzugsanstalten bieten uns die Möglichkeit, ausreichend Behandlungsangebote für die Gefangenen anzubieten und damit die Resozialisierung weiter zu stärken. Gleichzeitig können wir in neuen Bauten zeitgemäße Sicherheitsstandards gewährleisten.“
Standort
Überlegungen, im Großraum Rottweil eine neue Justizvollzugsanstalt zu bauen, gibt es seit Jahrzehnten. Konkret wurden die Planungen im Zusammenhang mit dem Haftplatzentwicklungsprogramm „Justizvollzug 2015“ des Finanz- und des Justizministeriums Baden-Württemberg, das im Jahr 2007 beschlossen wurde. Ziel des Programms ist eine Strukturverbesserung und Schaffung von verfassungskonformen Haftbedingungen. Denn noch gibt es im Land viele kleinere, alte Justizvollzugsanstalten. Diese sollen geschlossen und durch zeitgemäße, personalwirtschaftlich effektivere Anstalten ersetzt werden. Schwerpunkte des Haftplatzentwicklungsprogramms sind die mittlerweile fertiggestellte Justizvollzugsanstalt in Offenburg und ein Neubau im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen. Der Fokus auf dieses Gebiet ergibt sich daraus, dass für den Bereich der Landgerichte Konstanz, Rottweil, Hechingen und Waldshut-Tiengen eine größere Justizvollzugsanstalt fehlt. Vor allem längere Freiheitsstrafen können in den bestehenden kleineren Einrichtungen nicht vollzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings eine regional ausgerichtete Unterbringung von Strafgefangenen angemahnt.
Suchlaufverfahren
Zunächst war der Neubau am Standort Stallberg (Rottweil) aufgrund von Baugrunduntersuchungen im Jahr 2008 als ungeeignet verworfen wurde. Anschließend fiel die Wahl auf ein von der Stadt Rottweil vorgeschlagenes Grundstück im Gewann „Bitzwäldle“ nordöstlich von Rottweil. Aus einer Bodenuntersuchung im Frühjahr 2010 ergab sich die grundsätzliche Geeignetheit als Baugrund. Eine Bürgerinitiative wendet sich gegen diesen Standort. Im Februar 2012 wurde ein neuer Standortsuchlauf begonnen. Daraus ergaben sich insgesamt zwölf Vorschläge. Sieben davon von Privatpersonen und fünf von Kommunen. Zwei Vorschläge mussten ausgeschlossen werden, weil die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers fehlte bzw. das Grundstück zu klein war.
Vorgaben für den Suchlauf
Der Neubau einer Justizvollzugsanstalt ist aus vollzuglichen Gründen im Raum Rottweil-Donaueschingen-Tuttlingen geboten. Nicht um zusätzliche Haftplätze zu schaffen, da angesichts der in jüngerer Zeit zurückgegangenen Belegung im Justizvollzug ein zusätzlicher Haftplatzbedarf nicht besteht. Die Notwendigkeit dieser neuen Anstalt beruht vielmehr auf verfassungsrechtlichen Vorgaben - im Kern geht es um die heimatnahe Unterbringung von Gefangenen aus den Landgerichtsbezirken Hechingen, Rottweil, Waldshut-Tiengen und Konstanz. Dazu kommt die Erfordernis einer strukturellen Verbesserung des baden-württembergischen Justizvollzugs und seiner wirtschaftlichen Optimierung.
Daneben gibt es bauliche Gesichtspunkte. Dazu gehört:
- Lage des Grundstücks und seine Verkehrsanbindung
- Bebaubarkeit des Grundstücks
- Erschließungstauglichkeit
- Naturschutzrecht
- Möglichkeit, kommunalpolitisches Einverständnis zu erzielen