Schule

Übereinkunft zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden bei Ganztagsgrundschulen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich nach ausführlichen Verhandlungen auf Eckpunkte und eine gemeinsame Finanzierung für den Ausbau von Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen geeinigt.

Ziel ist, die Zahl der Ganztagsschulen zu erhöhen. Zugleich sollen die neuen Ganztagsschulen auf einem ausgereiften pädagogischen Konzept beruhen. Die Partner haben eine größtmögliche Flexibilität für die Städte und Gemeinden vereinbart. Die Ganztagsschule kann an drei oder vier Tagen an sieben oder acht Stunden in verbindlicher Form für alle Schüler - wenn die gesamte Schule umstellt -, oder in Wahlform eingerichtet werden. Bei der Wahlform haben die Schüler an der jeweiligen Schule die Wahl, am Ganztag teilzunehmen oder nicht.

„Ich freue mich, dass Landesregierung und die Kommunen aufeinander zugegangen sind, um die Finanzierung für die Ganztagsschule gemeinsam zu tragen, damit unsere Schulen den heutigen Erfordernissen der Eltern und auch der Wirtschaft besser entsprechen können”, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid. „Mit diesem Schritt können wir in Baden-Württemberg gemeinsam eine Ganztagsschule mit einem guten pädagogischen Konzept voranbringen, die die Kinder und Eltern so dringend brauchen. Gute Ganztagsangebote sichern Lernerfolge der Kinder und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit”, sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände

Städtetagspräsidentin Oberbürgermeisterin Barbara Bosch begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden. „Mehr als 45 Jahre nach dem Start der ersten Schulversuche gelangt die Ganztagsschule endlich ins Schulgesetz. Das ist ein Segen für viele Kinder und Eltern, ein Meilenstein in der Bildungspolitik des Landes und der Kommunen. Um ein für die Städte und Gemeinden faires Verhandlungsergebnis haben wir mit dem Land erfolgreich gekämpft“, erklärt die Präsidentin.

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags, erklärt: „Land und Kommunen haben für die Ganztagsschulen eine sichere Hardware geschaffen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, dem nun weitere folgen müssen, damit aus diesem vernünftigen Grundgerüst  lebensfähige Schulen werden. Unser Ziel ist nun, gemeinsam eine Software zu entwickeln, um die bestmöglichen Bildungsangebote für unsere Schülerinnen und Schüler anbieten zu können. Es ist wichtig, endlich klare Zuständigkeitsregelungen zu haben, denn dadurch steht der Ganztagesbetrieb, der in der Praxis seit langem gelebt wird, endlich auf sicheren Beinen. Indem wir auch die bisherigen Betreuungsprogramme erhalten, bieten wir den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Schulträgern ein breitgefächertes und an den jeweiligen Bedarf angepasstes Angebot.“  

Der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter, Landkreis Tübingen, hob die Auswirkungen auf die Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der Einrichtung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen hervor: „Das Beförderungsangebot wird sich dem rhythmisierten Tagesablauf von Ganztagsschulen – also dem Wechsel zwischen Unterricht und außerschulischen Betreuungsangeboten – anpassen müssen. Wir begrüßen es daher, dass das Land bei Mehrkosten in der Schülerbeförderung die grundsätzliche Verpflichtung zu einer Erhöhung der Landeszuweisungen an die Stadt- und Landkreise anerkennt.“

Die Eckpunkte sollen in das Schulgesetz einfließen, das im Juli 2014 geändert werden soll. Das Gesetz tritt ab dem Schuljahr 2014/15 in Kraft. Die Landesregierung erwartet, dass sich bis zum Jahr 2023 etwa 70 Prozent der bestehenden Grundschulen und der Grundstufen von Förderschulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Das wären nach dem aktuellen Stand 1.689 Grundschulen und 187 Grundstufen. Der Schulträger stellt dazu einen Antrag beim Regierungspräsidium, dem auch die Schulkonferenz zugestimmt haben muss. Land und Kommunale Landesverbände wollen bereits für das Schuljahr 2014/15 Antragsbewilligungen ermöglichen. Die 373 bereits bestehenden, nach dem alten Konzept arbeitenden Ganztagsgrundschulen erhalten Bestandsschutz; deren Anträge auf Überführung in gesetzliche Ganztagsschulen sollen vorrangig behandelt werden.

Auch kleinere Grundschulen können Ganztagsschule werden

Die Partner wollen auch kleineren Grundschulen die Einrichtung einer Ganztagsschule ermöglichen. Wesentliches Element des neuen Konzepts ist deshalb die Gruppenbildung, die auch klassen- und jahrgangsübergreifend erfolgen kann. 25 Schülerinnen und Schüler, die in den Ganztagsbetrieb wollen, bilden rechnerisch eine Gruppe. Eine weitere Gruppe wird ab 29 Schülerinnen und Schüler eingerichtet, eine dritte ab 54. Die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb erfolgt gemäß den Gruppen.

Für die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände ist ein rhythmisierter Schulalltag entscheidend für die Wirksamkeit ganztägigen Lernens. Gemeint ist damit die gleichmäßige Verzahnung von Unterricht und verbindlichen, über den Tag verteilten Angeboten wie etwa Bewegungs- und Aktivpausen. Das Konzept soll den Schulen viel Raum geben, um den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können.  

Je nach Ganztagsangebot an der Schule erfolgt eine Zuweisung von sechs bei drei Tagen und sieben Zeitstunden bis zwölf Lehrerwochenstunden bei vier Tagen und acht Zeitstunden (siehe Eckpunkte). Die Schulen erhalten damit bis zu vier Lehrerwochenstunden mehr als bisher, so dass auch die pädagogische Grundlage erheblich breiter wird. Besonders wichtig ist den Partnern, dass die Konzepte Angebote von Verbänden und Vereinen aus Sport, Kultur, Jugendarbeit oder der Wirtschaft umfassen. Die Schulen können deshalb bis zur Hälfte der Zuwendungen für Lehrerwochenstunden in Geldform erhalten. Dies ist eine neue Regelung. Die Schulleiter erhalten wie bisher eine Entlastungsstunde. Sie können für den zusätzlichen Aufwand aus den monetarisierten Lehrerwochenstunden den Gegenwert für eine weitere Entlastungsstunde nutzen, um diese Zusammenarbeit mit den Partnern organisieren zu können. Zudem sollen die Schulen bei dieser Organisation von der Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt werden. Da die Jugendstiftung schon bisher für die Umsetzung des Jugendbegleiter-Programms zuständig ist, werden hier Synergieeffekte erwartet.

Die Kosten werden von beiden Seiten getragen

Land und Kommunen haben sich auch bei der Frage der Finanzierung der Mittagspause auf einen fairen Kompromiss geeinigt. Das Land übernimmt die Aufsicht während der Mittagspause. Im Gegenzug übernehmen die Schulträger die Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens im Speiseraum sowie die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit. Sie beteiligen sich zudem im Rahmen eines pauschalen Ausgleichs an den Kosten, die für die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler in der Pause nach dem Essen entstehen. Diese Kostenbeteiligung wird sich entsprechend den Ausbauschritten und in Abhängigkeit von den Anträgen der Schulträger schrittweise erhöhen. Im Endausbau erreicht sie eine Größenordnung von zehn Millionen Euro pro Jahr.

Das Land stellt die notwendigen Ressourcen in Form von Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die jeweilige Zuweisung richtet sich nach der Dauer des Ganztagsbetriebs. Konkrete Vorausberechnungen sind wegen der Wahlmöglichkeiten der Schulträger schwierig. Ausgehend von beispielhaften Berechnungen des Kultusministeriums wären bis zu 1.920 Deputate bei den Grundschulen und bis zu 143 Deputate bei den Förderschulen anzusetzen - je nach Wahlverhalten der Schulträger. Der Maximalaufwand von rund 1.920 Deputaten würde etwa 147 Millionen zuzüglich 10,6 Millionen Euro für die Grundstufen der Förderschulen pro Jahr entsprechen. Über die Finanzierung und Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch das Land wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren entschieden. Dabei ist auch die weitere Konkretisierung der im Koalitionsvertrag des Bundes zugesagten Entlastung der Länder in diesem Bereich zu berücksichtigen.

Weitere Meldungen

Zwei Männer arbeiten in einer Bäckerei. Einer lacht dem anderen zu, während er mit den Händen Backwaren bearbeitet. Im Hintergrund ist die Backstube zu sehen.
Tag der Arbeit

Ministerin Hoffmeister-Kraut: Arbeit ist Basis für Wohlstand und Zusammenhalt

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betont zum internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai die Bedeutung von Arbeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt und sozialer Marktwirtschaft.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mercosur

Start des EU-Mercosur-Abkommens

Start des EU-Mercosur-Abkommens: Meilenstein für verlässliche Partnerschaften in Südamerika.

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben
Start-up BW

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben des „Start-up BW Eleva-tor Pitch 2025/26“

Bühne frei für Innovation: Moritz Gloger und Nico Haas aus Uhldingen-Mühlhofen gewinnen den Regional Cup Bodensee-Oberschwaben des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichern sich das Ticket fürs Landesfinale.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarktzahlen

Die übliche Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt bleibt aus

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Mensch und Roboter begrüßen sich, indem Sie die Knöchel aneinanderdrücken.
Förderung

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das „Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik am KI-Fortschrittszentrum“ bis Februar 2028 mit rund zwei Millionen Euro.

unsplash / kendall ruth
familyNET 4.0

familyNET 4.0: Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in die achte Runde

Am 27. April startet der Wettbewerb „familyNET 4.0 – Der Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur“ in die achte Runde.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Staufermedaille

Staufermedaille für herausragendes Engagement: Hubertus Nimsch geehrt

Für sein außergewöhnliches Lebenswerk im Bereich Forstwirtschaft und Dendrologie wurde Hubertus Nimsch am heutigen Freitag (24. April) mit der Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Hannover Messe 2026
Hannover Messe

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026: Motor für industrielle Innovation.

Logo von Start up BW
Start-up BW

Förderung im Gründungsprogramm Start-up BW Pre-Seed

Wirtschaftsministerium und L-Bank benennen elf Kandidaten für Förderung im Gründungsprogramm Start-up BW Pre-Seed.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Förderung

Land stärkt Innovationsallianz Baden-Württemberg mit rund 40,6 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt die Forschungsinstitute der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) im Jahr 2026 mit einer Grundfinanzierung in Höhe von rund 40,6 Millionen Euro.

Zwei Frauen sitzen vor einem Laptop / ©Kobu Agency / Unsplash
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung – strukturelle Hürden bleiben bestehen

Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) hat im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einen neuen Bericht zur geschlechterspezifischen Beschäftigungsentwicklung im Land vorgestellt.

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal aus Tübingen gewinnt den Regional Cup Tübingen

Bühne frei für Innovation: ELASTheal aus Tübingen gewinnt den Regional Cup Tübingen des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Förderung

Land fördert Technologiekooperation mit der Ukraine

Land fördert Technologiekooperation mit der Ukraine.

Europaflagge / ©Harald Richter
Förderung

Großes wirtschaftliches Potenzial: Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologie

Auch die zweite Runde der Prototypenförderung für innovative Technologien ist ein Erfolg: Aus 52 Anträgen von staatlichen Hochschulen und den wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurden 14 Projekte bewilligt.

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Förderung

Innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion gefördert

Vom Klimagas zum Rohstoff – Innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion in Baden-Württemberg mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.