„Die Weiterführung ehemaliger Schlecker-Filialen als Element der Nahversorgung ist ein interessanter Ansatz. Das Wirtschaftsministerium wird ernsthaft prüfen, wie bestehende Förderangebote mit den besonderen Anforderungen in diesem Fall zusammenpassen“, erklärte ein Sprecher.
„Wir stehen als Ansprechpartner weiter zur Verfügung. Alle Beteiligten sind sich aber auch einig darin, dass eine gesicherte berufliche und private Zukunft von Gründerinnen und Gründern Vorrang hat. Niemand soll aus der Arbeitslosigkeit in eine Selbständigkeit geleitet werden, die wenige Chancen auf Nachhaltigkeit hat“, so der Sprecher.
Prinzipiell kommen für Gründer aus dem Bereich Einzelhandel oder Nahversorgung Beratungsgutscheine, Existenzgründungsseminare oder Beratungen und Finanzierungen durch die L-Bank in Frage. Innerhalb der Gründungsseminare können auch spezielle Standortanalysen durchgeführt werden.
Das Wirtschaftsministerium hatte zuvor einen Leitfaden zur Beratung von Interessenten entwickelt, in dem die Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten zur Fortführung von geeigneten ehemaligen Filialen von Schlecker (Top-Filialen) oder zur Gründung von Dorfläden dargestellt werden.
Der Leitfaden entstand aus einem Arbeitskreis, in dem unter Federführung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft beispielsweise Experten der Bundesagentur, der zuständigen Landesministerien und der Gewerkschaft ver.di die Möglichkeiten und Restriktionen für die Weiterführung von ehemaligen Schlecker-Filialen diskutiert hatten.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg