Das Welterbekomitee hat auf seiner 35. Sitzung in Paris die geleistete Überarbeitung des gemeinsamen Antrags von Frankreich, der Schweiz, Argentinien, Belgien, Japan und Deutschland zur Aufnahme des architektonischen Werks Le Corbusiers in die Welterbeliste anerkannt. Es weist den Antrag in der vorgelegten Form allerdings zurück und ermöglicht es den sechs Staaten, einen veränderten Antrag einzureichen. Dazu ermuntert das Komitee die beteiligten Staaten zu einem konstruktiven Dialog mit dem Welterbezentrum und dem Internationalen Denkmalrat (ICOMOS). Gleichzeitig sprach es seine Anerkennung für das entstandene Netzwerk auf lokaler Ebene aus.
Dies teilten Nils Schmid, als Minister für Finanzen und Wirtschaft, oberster Denkmalschützer im Land, und Dr. Wolfgang Schuster, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, heute in Stuttgart mit.
Der für Welterbeanträge in Baden-Württemberg zuständige Minister Nils Schmid nimmt die Entscheidung des Welterbekomitees gelassen: „Angesichts der grundlegenden Fragen, die dieser besondere Antrag zum Werk eines der berühmtesten Architekten berührt, muss man akzeptieren, dass das Welterbekomitee seine Entscheidung noch nicht endgültig treffen konnte.“ Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster äußerte sich vorsichtig optimistisch: „Natürlich bedauere ich, dass das Komitee vom Antrag nicht vollständig überzeugt werden konnte. Dennoch sehe ich noch eine Chance, unser Anliegen zum Erfolg zu bringen.“
Die beteiligten Staaten werden nun die Entscheidung des Welterbekomitees prüfen und die weitere Vorgehensweise untereinander abstimmen.
Das Welterbekomitee hat sich bei seiner 35. Sitzung in Paris eingehend mit dem Antrag der sechs Länder befasst, das architektonische Werk Le Corbusiers als herausragenden Beitrag zur Architektur des 20. Jahrhunderts in die Welterbeliste der UNESCO einzuschreiben. Der Antrag umfasst 19 architekturgeschichtlich besonders bedeutsame und gut erhaltene Bauwerke und städtebauliche Ensembles Le Corbusiers auf drei Kontinenten, darunter die von ihm 1927 entworfenen Häuser in der Weissenhofsiedlung in Stuttgart. Noch nie gestaltete sich ein Welterbeantrag derart weltumspannend.
Die sechs Staaten hatten mit einer umfassenden Überarbeitung des Antrags auf die Anregungen und Empfehlungen reagiert, die ihnen das Welterbekomitee auf seiner Sitzung 2009 in Sevilla gegeben hatte. In den letzten beiden Jahren entstand zudem ein starkes Netzwerk, das die beteiligten Staaten ebenso verbindet wie die Städte und Gemeinden, in denen Bauwerke von Le Corbusier erhalten sind.
Bisher waren in Baden-Württemberg als Welterbe anerkannt: der Klosterkomplex Maulbronn (aufgenommen 1993), die Klosterinsel Reichenau (2000) und der Obergermanisch-Rätischen Limes (2005). Seit 27. Juni 2011 gehören auch die Prähistorischen Pfahlbauten rund um die Alpen zum anerkannten Welterbe.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg