PFAS-Verbot

Wirtschaftsministerin tauscht sich mit Vertretern aus Wirtschaft und Forschung zum geplanten PFAS-Verbot aus

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Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Bild: © Martin Stollberg)

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, hat sich mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen getroffen, um über das in der EU diskutierte Verbot von auf Fluoralkylgruppen basierenden Stoffen, sogenannten PFAS, zu sprechen.

Die Gesprächsteilnehmer kamen aus der Medizinbranche, Halbleiterherstellung, Automobil-, Wasserstoff-, Maschinenbau-, Textil-, Elektro- und Chemieindustrie. „Dass die EU-Kommission ein pauschales Verbot von PFAS vorsieht, stellt nicht nur unsere Unternehmen vor ein großes Problem. Die Folgen wären auch für unsere Gesellschaft gravierend. Die EU muss differenzierter vorgehen“, sagte die Wirtschaftsministerin. „Selbstverständlich ist ein sehr sorgfältiger Umgang mit den Stoffen notwendig, um Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen. Doch ebenso selbstverständlich notwendig ist eine differenziertere Betrachtungs- und Vorgehensweise, eine genaue Abwägung zwischen dem Nutzen für Mensch, Umwelt und Gesellschaft und den Risiken, die bei der Verwendung dieser Stoffe auftreten können. Diesen Prozess anzustoßen und gemeinsam mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu gestalten, ist mein Ziel“, so die Ministerin. 

Grundlage des Gesprächs war der durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Februar 2023 vorgelegte Vorschlag von Behörden mehrerer Staaten, darunter auch aus Deutschland, den Gebrauch von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu beschränken. Ziel auf Europäischer Ebene ist es demnach, eine Vielzahl von Verwendungen und zahlreiche Einsatzbereiche von PFAS zu regeln, die aus aktueller Sicht vor allem auf ein umfangreiches und pauschales Verbot der gesamten PFAS-Stoffgruppe mit nur wenigen Ausnahmen abzielt.

Dazu Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Ich danke allen Anwesenden für die aufschlussreiche Diskussion, die die Tragweite des bisher geplanten PFAS-Verbots eindrücklich vor Augen geführt hat. Offensichtlich sind die bisherigen Planungen der EU ohne die erforderliche Daten- und Informationsbasis erfolgt. Das Gespräch zeigte deutlich auf, dass es ohne PFAS keine Lithium-Ionen-Batterien, keine Brennstoffzellen und keine Windkraftanlagen und damit keine Mobilitätswende, keine Energiewende und keine Transformation der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Produktion gäbe. Es wären auch gravierende Einschnitte in der Medizinbranche die Folge, die lebensnotwendige Medizinprodukte vom Markt verschwinden lassen würden – das medizinische Versorgungsniveau im Land würde um Jahrzehnte zurückgeworfen werden.“

Ausnahmen, so die Wirtschaftsministerin, sollten dort zugelassen werden, wo keine Alternativen möglich sind, insbesondere auch für geschlossene Kreislaufsysteme, bei denen eine Umweltexposition ausgeschlossen ist, wie es beispielsweise in der Halbleiterindustrie über Reinraum-Systeme der Fall ist.

Hintergrundinformationen

PFAS sind eine Klasse von Tausenden von synthetischen Industriechemikalien, die seit den späten 1940er-Jahren hergestellt werden und in Wirtschaft und Gesellschaft weit verbreitet sind. Aktuell bekannt sind etwa 4.700 Verbindungen, die dieser Stoffgruppe angehören. Jedoch werden circa 10.000 verschiedene Verbindungen als zugehörig eingeschätzt, die vollumfänglich von dem Verbot betroffen wären. Mit ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften sind die Spezialkunststoffe praktisch chemisch inert, nicht benetzend, nicht klebend und extrem temperatur-, feuer- und witterungsbeständig. PFAS werden aufgrund dieser herausragenden Eigenschaften unter anderem in den oben genannten Branchen für eine Vielzahl von Produkten verwendet. PFAS gelten inzwischen als weltweit ubiquitär, das heißt, sie kommen in allen Umweltmedien vor und verbleiben über Jahrzehnte in der Umwelt und können Mensch und Umwelt beeinträchtigen.

Eine pauschale Beschränkung von 10.000 PFAS-Stoffen würde in der bislang vorgesehenen Regulierung die Abkehr vom „essential use“–Prinzip bedeuten. So erfüllen viele handelsübliche Fluorpolymere die OECD-Kriterien für „fluoropoly-mers of low concern“. Es handelt sich dabei um chemisch stabile, ungiftige, nicht bioakumulierbare, nicht wasserlösliche und nicht mobile Materialien, die keine signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, die aber ganz wesentliche medizintechnische Verfahren wie Herzkatheter-Untersuchen oder minimalinvasive Chirurgie ermöglichen. Insgesamt sieht die Branche umfangreiche negative Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit des Green Deal, einer vollumfänglichen Patientenversorgung und der EU-weiten Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft bei einem pauschalen PFAS-Verbot.

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