Handel 2030

Wirtschaftsministerium fördert 31 Einkaufserlebniskonzepte im Land mit 1,76 Mio. Euro

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Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts in ihrem Laden

Um den Einzelhandel zu fördern wurden von einer Fach-Jury 31 Einkaufserlebniskonzepte ausgewählt, deren Umsetzung vom Wirtschaftsministerium mit einem Zuschuss von jeweils bis zu 70.000 Euro gefördert wird.

„Zeitgemäße Einkaufserlebnisse tragen wesentlich dazu bei, dass die Menschen auch weiterhin gerne vor Ort einkaufen. Das Ausprobieren von Produkten, die Interaktion mit anderen Menschen und die individuelle kompetente Beratung

– das zeichnet den stationären Einzelhandel aus. Deshalb ist es ein tolles Signal, dass sich trotz der aktuell multiplen Herausforderungen für den stationären Einzelhandel wie etwa der massiv gestiegenen Energiekosten und der anhaltenden Konsumzurückhaltung 49 Einzelhändler mit ihren Konzepten an unserem Ideenwettbewerb beteiligt haben. Die 31 geförderten Erlebniskonzepte aus den unterschiedlichsten Branchen und Regionen machen Mut und sind ein Beleg für die hohe Innovationskraft des stationären Einzelhandels im Land“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (23. November 2022) in Stuttgart.

Neben Unternehmen aus dem Bekleidungs- und Schuheinzelhandel sind auch Einzelhändler aus den Bereichen Bettwaren, Bürobedarf, Lebensmittel, Fahrrad- und Schmuckhandel sowie Parfümerien vertreten.

Für eine bestmögliche Umsetzung der Einkaufserlebniskonzepte werden die ausgewählten Einzelhändler von Branchenexperten der CIMA Beratung + Management GmbH sowie der ibi research an der Universität Regensburg GmbH umfassend beratend begleitet. Die Kombination aus finanzieller Unterstützung und einem begleitenden Umsetzungscoaching sei derzeit deutschlandweit in der Einzelhandelsförderung einzigartig, so Dr. Stefan Leuninger (CIMA) und Dr. Georg Wittmann (ibi research). Damit möglichst viele Einzelhandelsunternehmen in Baden-Württemberg auch mittel- bis langfristig von diesem Ideenwettbewerb profitieren, sollen die besten Einkaufserlebniskonzepte ermittelt und im vierten Quartal des kommenden Jahres als Best Practices veröffentlicht werden.

Unter anderem erhalten folgende Unternehmen eine Förderung:

  • Parfümerie Niendorf GmbH, Albstadt
  • Bettenhaus Alesi e.K., Schramberg
  • Korbmayer GmbH, Stuttgart
  • Confiserie Endle GmbH, Karlsruhe
  • Mode Weippert e.K., Rottenburg
  • Fischer-Moden GmbH, Kirchheim unter Teck
  • Modehaus Bantlin GmbH, Kirchheim unter Teck
  • Gerhard Wahl GmbH, Ertingen
  • Die Eule, Konstanz
  • V3Z GmbH, Sindelfingen
  • AWK GmbH & Co. KG, Fellbach
  • ZETT, Waldshut-Tiengen
  • Modehaus Keller-Warth GmbH, Biberach an der Riß
  • Jutta Graf – Galerie für Schmuck, Biberach an der Riß
  • TC Ingrid Buckenmaier GmbH & Co. KG, Crailsheim
  • Schuhhaus Ratter GmbH & Co. KG, Ulm
  • Schuh Kaufmann GmbH, Heilbronn
  • Mannsdörfer GmbH, Stuttgart
  • SCHARR Büro GmbH, Stuttgart
  • Parfümerie Bittel e.K., Ravensburg
  • Florian Blumen, Tübingen
  • Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim
  • Juwelier Leicht in den Schmuckwelten GmbH & Co. KG, Pforzheim
  • Bikesnboards GmbH, Schorndorf
  • Schuh-Beck GmbH, Römerstein
  • Maiers Bettwarenfabrik GmbH & Co. KG, Bad Boll
  • Müller Lebensraum Garten GmbH, Mauer
  • Modehaus Kögel GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar
  • baslerbeauty GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen
  • Satema Corporate Fashion GmbH, Reutlingen

Hintergrundinformationen zum Ideenwettbewerb

Mit dem am 19. August 2022 veröffentlichten Ideenwettbewerb „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ werden stationäre Einzelhändler dabei unterstützt, innovative und nachhaltig wirksame Konzepte für zeitgemäße Einkaufserlebnisse zu entwickeln. Der Steigerung des Kauferlebnisses durch innovative Verkaufsflächen und Angebote kommt im Wettbewerb mit dem reinen Online-Handel eine wichtige Bedeutung zu. Bis zum 7. Oktober konnten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels und des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg eingereicht werden. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf maximal 70.000 Euro je Unternehmen.

Förderfähig sind neben Ausgaben für Gestaltungsmaßnahmen und den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Ladenlokals sowie den Ladenbau, Anschaffungs- oder Mietkosten im Zusammenhang mit dem Erlebniskonzept, Ausgaben für externe Dienstleister sowie Marketingkosten.

Der Einzelhandel im Wandel

Der Einzelhandel befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der ihn vor vielfältige Herausforderungen stellt. Dazu gehören insbesondere das veränderte Konsumentenverhalten und die digitale Transformation mit weiter zunehmendem Onlinehandel und -kauf. Die Corona-Pandemie verstärkte diese Entwicklung mit der Folge dramatischer Umsatzrückgänge über einen längeren Zeitraum bei vielen, insbesondere kleinen und mittleren inhabergeführten, stationären Einzelhändlern. Viele Einzelhändler haben durch diese Entwicklung stark an wirtschaftlicher Substanz verloren, nicht zuletzt in den für eine attraktive Innenstadt besonders wichtigen Branchen wie etwa dem Bekleidungs- und Schuheinzelhandel, dem Spielwareneinzelhandel oder dem Einzelhandel mit Wohnungseinrichtungen und Haushaltswaren. Aktuell belasten die in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise das Konsumklima und den Einzelhandel zusätzlich.

Mit der Intensivberatung „Zukunft Handel 2030“ hat das Wirtschaftsministerium bereits im letzten Jahr ein Förderprogramm veröffentlicht, welches insbesondere kleine und mittlere stationäre Einzelhandelsunternehmen bei der Bewältigung des Transformationsprozesses unterstützt, indem tragfähige, individuelle Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und Personal durch branchenerfahrene Fachberater erarbeitet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Förderprogramm „Regionale Innenstadtberater“ bereits seit Juli 2021 die Innenstadtakteure, darunter auch den stationären Einzelhandel, bei der Entwicklung und Umsetzung langfristig wirksamer Konzepte.

Mit dem Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt werden neben der Einrichtung und dem Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls zur Leerstands-Bekämpfung in den Kommunen, unter anderem neuartige Veranstaltungen mit Eventcharakter zur Innenstadtbelebung gefördert

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