Mit rund 386.000 Euro fördert das Wirtschaftsministerium in einer zweiten Tranche des Programms Nichtinvestive Städtebauförderung weitere fünf Einzelprojekte in den Städten Ulm, Ludwigsburg und Bruchsal sowie in der Gemeinde Großbettlingen.
„Die Vorhaben ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen in Sanierungsgebieten in besonderer Weise. Sie sind gerade auch in Zeiten wie diesen wichtig für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil. Das Engagement der Kommunen in diesem Bereich ist ein wichtiger Beitrag zur Identifikation der Menschen mit ihren Quartieren“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. So würden die baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten optimal ergänzt und ein Beitrag zum dauerhaften Erfolg städtebaulicher Erneuerung geleistet.
Projekte fördern den sozialen Zusammenhalt
„Auch in den jetzt ausgewählten Kommunen zeigt sich, wie vielfältig die Projekte zur Förderung des sozialen Zusammenhalts sind. Die Bandbreite der eingereichten Projekte reicht von Projekten zur Förderung des Umgangs Jugendlicher mit den digitalen Medien bis zu einem Quartiersmanagement, das mit seinen Angeboten die Voraussetzungen für einen inklusiven Stadtteil schaffen soll “, erklärte Hoffmeister-Kraut.
Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen – dies sind die Ziele des Programms. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Gefördert werden quartiersbezogene Projekte, die insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier und zur bedarfsgerechten Nahversorgung beitragen.
Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden. Sie können die Fördermittel u.a. zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden, verwenden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent selbst zu den Kosten beitragen.
Das Förderprogramm wird im Jahr 2021 fortgesetzt. Anträge können – nach der Veröffentlichung der Ausschreibung - voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen unter www.stadterneuerung-bw.de.
NIS-Programmliste, 2. Tranche 2020