Das Wirtschaftsministerium fördert regionale Innenstadtberater mit 1,7 Millionen Euro bis Ende 2024. Die Aufgabe der Innenstadtberater ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und auch bei der Umsetzung zu unterstützen.
„Der seit längerem anhaltende, tiefgehende strukturellen Wandel setzt unsere Einzelhändler und andere Innenstadtakteure unter Druck. Die stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine belasten das Konsumklima zudem massiv. Umso wichtiger ist es, die Innenstadtakteure weiterhin mit konkreten Fördermaßnahmen zu unterstützen. Die regionalen Innenstadtberater sind ein geeignetes Instrument, um einen wirksamen Beitrag zum Erhalt einer vitalen Innenstadt zu leisten. Dies hat die erste Förderphase gezeigt. Deshalb bin ich froh, dass die Innenstadtberater ihre erfolgreiche Arbeit auch in den kommenden Jahren fortsetzen können“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (9. Dezember) in Stuttgart.
Ziel der Fortführung des Projekts sei es, über die in der ersten Förderphase zum Zuge gekommen Kommunen hinaus möglichst viele weitere Städte und Gemeinden für eine Betreuung durch einen Innenstadtberater zu gewinnen, unterstrich Hoffmeister-Kraut. „Es freut mich, dass das Interesse für eine Fortführung der Maßnahme bei den bisherigen Trägerorganisationen der Innenstadtberater so groß ist und ich danke allen Beteiligten bei den Industrie- und Handelskammern und Regionalverbänden sehr herzlich für ihr großes Engagement und die erfolgreiche Arbeit“.
Das Förderprogramm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert seit Juli 2021 regionale Innenstadtberater bei Industrie- und Handelskammern sowie Regionalverbänden, die Kommunen und Einzelhandelsakteure vor Ort bei der Bestandsaufnahme, Vernetzung und der Entwicklung von zukunftsfähigen Innenstadtkonzepten unterstützen. Aufgabe der Innenstadtberater ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort auf Basis von Standortanalysen („Innenstadt-Checks“) Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und bei Bedarf auch bei der Umsetzung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere auch die Koordination und Vernetzung der jeweiligen Innenstadtakteure.
In der ersten Projektphase zwischen Juli 2021 und Dezember 2022 förderte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Innenstadtberater in elf der zwölf Regionen des Landes mit insgesamt 1,6 Millionen Euro. Auf den Förderaufruf vom 2. September 2022 hin hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus insgesamt neun Anträge von Industrie- und Handelskammern und Regionalverbänden aus Baden-Württemberg bewilligt. Der Antrag der IHK Ulm deckt auch den Bereich der IHK Bodensee-Oberschwaben ab. Mit der erneuten Förderung können die Innenstadtberater ihre Tätigkeit nun in zehn Regionen des Landes fortsetzen. Es werden pro Region eine Innenstadtberater-Stelle sowie eine Projektassistenzstelle im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalent gefördert. In den Regionen Stuttgart, Rhein-Neckar und Mittlerer Oberrhein werden aufgrund der erheblich größeren Anzahl der Kommunen 1,5 Innenstadtberater-Stellen bezuschusst. Die zweite Projektphase hat eine Laufzeit von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024. Der Förderzeitraum für den Regionalverband Heilbronn-Franken beträgt entsprechend seinem Antrag sechs Monate.
Übersicht über die bewilligte Förderung
Zuwendungsempfänger | Förderbetrag |
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar | 275.158,40 Euro |
Industrie- und Handelskammer Ulm in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben | 248.696,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg | 87.159,51 Euro |
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe in Kooperation mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein | 228.960,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald | 166.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Stuttgart in Kooperation mit dem Verband Region Stuttgart | 282.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein | 214.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Reutlingen | 164.411,33 Euro |
Regionalverband Heilbronn-Franken | 45.840,00 Euro |
Förderung insgesamt: | 1.712.225,24 Euro |