Förderaufruf

Wirtschaftsministerium sucht Träger von Innenstadtberatern in den Regionen Hochrhein-Bodensee und Heilbronn-Franken

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Das Logo des Projekts „Handel 2030“.

Das Wirtschaftsministerium sucht mit einem Förderaufruf Träger, wie zum Beispiel IHK oder Handelsverbände, für Innenstadtberater, die für die Regionen Heilbronn-Franken und Hochrhein-Bodensee zuständig sind. Förderanträge können bis zum 15. September 2023 eingereicht werden.

„Über den Förderaufruf möchten wir erreichen, dass dieses erfolgreiche Beratungsangebot noch in der laufenden Förderperiode auch interessierten Kommunen in den Regionen Heilbronn-Franken und Hochrhein-Bodensee zur Verfügung steht“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 14. August in Stuttgart.

„Die regionalen Innenstadtberater leisten einen wertvollen Beitrag, um Kommunen, Einzelhändler und andere innerstädtische Branchen mit der Entwicklung von Zukunftskonzepten für eine attraktive Innenstadt zu unterstützen", so die Ministerin weiter.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert seit Juli 2021 regionale Innenstadtberater im Rahmen der Umsetzung des Projekts „Handel 2030“. Die Förderung eines regionalen Innenstadtberaters in den Regionen Heilbronn-Franken und Ostwürttemberg ist zum 30. Juni 2023 beziehungsweise 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Aus der Region Hochrhein-Bodensee war bislang noch kein Förderantrag gestellt worden. Die aktuell herausfordernde Situation für innerstädtische Branchen wie beispielsweise den stationären Einzelhandel mit massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen, anhaltendem Strukturwandel und verändertem Konsumverhalten besteht aber auch in den Regionen Heilbronn-Franken und Hochrhein-Bodensee unverändert fort.

„Um den stationären Einzelhandel und andere innerstädtische Branchen dauerhaft zu stärken, bedarf es neben finanziellen Förderungen auch fundierter Konzepte, wie die Innenstädte attraktiv gestaltet und zielgerichtet vermarktet werden können. Genau dies können regionale Innenstadtberater in bewährter Weise dort leisten“, so die Ministerin. Da es in der Region Ostwürttemberg vergleichsweise wenige Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern gibt, auf die sich die Tätigkeit der Innenstadtberater gemäß Förderaufruf schwerpunktmäßig konzentriert, und in der Region bis Ende 2022 bereits ein regionaler Innenstadtberater tätig war, kann für diese Region kein eigenständiger Förderantrag mehr gestellt werden. Einzelne Kommunen in der Region Ostwürttemberg sollen jedoch von einem Innenstadtberater, der die Region Heilbronn-Franken bearbeitet, mit betreut werden können, falls dort ein Bedarf gesehen wird. Der Förderaufruf richtet sich an regionale Träger, wie Industrie- und Handelskammern, Handelsverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Regionalverbände oder Beratungsunternehmen mit ausgewiesener Einzelhandelsexpertise. Die Innenstadtberater sollen jeweils für eine der Regionen zuständig sein. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort (Kommunen, Einzelhändler, Quartiersgemeinschaften, Handels- und Gewerbevereine et cetera) auf Basis von Standortanalysen, sogenannten „Innenstadt-Checks“, Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und bei Bedarf die kommunalen Akteure auch bei der Umsetzung zu unterstützen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert regionale Innenstadtberater in den Jahren 2023 und 2024 bislang mit rund 1,7 Millionen Euro. Für die geplante Erweiterung auf die Regionen Heilbronn-Franken und Hochrhein-Bodensee stehen zusätzlich rund 267.000 Euro bereit. Förderanträge können bis zum 15. September 2023 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingereicht werden. 

Den Förderaufruf sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

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