Förderaufruf

Wirtschaftsministerium veröffentlicht Förderaufruf „Intensivberatung Zukunft Handel 2030“

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Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir werden die Intensivberatung in erweiterter Form und zu verbesserten Konditionen fortführen. Gerade jetzt ist es wichtig, kleine und mittlere Einzelhandelsbetriebe im Land weiter mit einem passgenauen Beratungsangebot zu unterstützen“ 

„Seit langem befindet sich insbesondere der inhabergeführte mittelständische Einzelhandel in einem tiefgreifenden Strukturwandel aufgrund des starken Wettbewerbs mit großen Einzelhandelsunternehmen sowie der rasanten digitalen Transformation. Die anhaltende, deutlich spürbare Konsumzurückhaltung aufgrund der hohen Inflation belasten den Einzelhandel zusätzlich. Zudem macht sich der Fach- und Arbeitskräftemangel immer stärker bemerkbar. Gerade jetzt ist es ganz besonders wichtig, die kleinen und mittleren Einzelhandelsbetriebe im Land auch weiterhin mit einem passgenauen Beratungsangebot individuell zu unterstützen und zu begleiten. Deshalb werden wir die Intensivberatung fortführen und thematisch erweitern“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (21. Juli) in Stuttgart.

Neben den skizzierten Herausforderungen muss sich der Einzelhandel auch mit dem wachsenden Verbraucherwunsch nach lokalen Produkten und nachhaltigen Geschäftspraktiken auseinandersetzen. Zudem muss er einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten und seine Nachhaltigkeitsanstrengungen weiter verbessern. Dabei muss er sich zusätzlichen regulatorischen Anforderungen stellen. „Um den daraus resultierenden Beratungsbedarf aufzugreifen, erweitern wir die Intensivberatung um das Themenfeld Nachhaltigkeit. Digitalisierung, Strategie und Personal bleiben als Themenfelder gesetzt“, erläuterte Hoffmeister-Kraut.

Zudem soll der Fördersatz von 60 auf 70 Prozent erhöht werden, um die finanzielle Belastung der Unternehmen zu verringern und das Angebot attraktiver zu machen. Der Projektträger soll damit in die Lage versetzt werden, den Eigenanteil, den das Unternehmen erbringen muss, so kostengünstig wie möglich auszugestalten.

Mit dem Förderaufruf soll erneut ein Projektträger für die Durchführung und Abwicklung der Intensivberatungen gefunden werden, der nachweislich in der Lage ist, eine flächendeckende Betreuung in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Im Rahmen einer Intensivberatung sollen insbesondere die internen Strukturen und Prozesse sowie die Geschäftskonzepte auf ihre Innovations- und Zukunftsfähigkeit hin analysiert werden. Auf dieser Grundlage sollen insbesondere hinsichtlich der Entwicklung zukunftsfähiger Geschäfts- und Servicekonzepte und der Finanzierungsstruktur Verbesserungsvorschläge mit Anleitungen zur Umsetzung erarbeitet werden. Pro Unternehmen können maximal 15 Tagewerke in Anspruch genommen werden, unabhängig von den möglichen Themenfeldern.

Zwischen September 2021 und Juni 2023 förderte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit einem Volumen von 1,27 Millionen Euro bereits Intensivberatungen für rund 100 kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen. Als Projektträger hat die Unternehmensberatung Handel GmbH in Kooperation mit der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand diese erste Förderphase erfolgreich umgesetzt.

Für die aktuelle Förderperiode stehen nun erneut 1,27 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung ist aus haushaltsrechtlichen Gründen bis Ende Dezember 2024 befristet. Förderanträge können bis zum 30. August 2023 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.

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