Steuern

Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 02.12.2011 (BGBl. I, 2416) wurden u. a. die Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Wirkung vom 01.01.2012 geändert. Damit sollten für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b Umsatzsteuergesetz einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen werden. Zentraler Belegnachweis sollte die sog. Gelangensbestätigung sein, d.h. die schriftliche Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hiergegen wurden von Unternehmern und Verbänden erhebliche Bedenken geltend gemacht.

Mit Schreiben vom 10.05.2012 hat Herr Minister Dr. Schmid bei Herrn Bundesfinanzminister Schäuble eine erneute Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und eine Verlängerung der Übergangsregelung angeregt. Der Änderungsvorschlag sieht die Zulassung alternativer Nachweise, insbesondere durch Versendungsbelege und Spediteursbescheinigungen, vor.

Mit der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV wird diese Änderung nun umgesetzt. Der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben der Verordnung am 07.03.2013 bereits zugestimmt. Die Behandlung im Plenum des Bundesrates erfolgt am 22.03.2013.

Die Verordnung enthält Erleichterungen für die Erbringung der Gelangensbestätigung (z.B. Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung) und lässt neben der Gelangensbestätigung weitere Nachweismöglichkeiten zu, mit denen das Gelangen des Liefergegenstandes in den Bestimmungsmitgliedstaat vom Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar belegt werden kann. Für die Fälle, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Liefergegenstand versendet (die Beförderung erfolgt durch einen selbständigen Dritten), sind gem. § 17a Abs. 3 UStDV-E als alternative Nachweismöglichkeiten insbesondere Versendungsbelege, wie der handelsrechtliche Frachtbrief, sowie die sog. weiße Spediteursbescheinigung vorgesehen.

Die Änderung der UStDV soll zum 01.10.2013 in Kraft treten. Bis dahin kann der Nachweis der Steuerbefreiung weiterhin gem. der am 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt werden.

Zur Elften Verordnung zur Änderung der UStDV liegt dem MFW sowie dem Staatsministerium die Stellungnahme des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg vor (siehe Anlage 1). An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundesrates ergingen außerdem die Stellungnahmen des Zentralverbandes des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sowie des Verbandes der Automobilindustrie (siehe Anlagen 2 und 3). Die in den Stellungnahmen geäußerte Kritik, die Verordnung würde für die Fälle, in denen der Abnehmer den Liefergegenstand selbst abholt, nur die Gelangensbestätigung als einzig möglichen Nachweis zulassen und damit der EuGH-Rechtsprechung widersprechen, trifft nicht zu. Die Gelangensbestätigung ist nur eine mögliche Form des Nachweises, mit dem die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung für die Finanzverwaltung eindeutig und leicht nachprüfbar belegt werden können. Gleiches gilt für die in § 17a Abs. 3 UStDV-E aufgeführten alternativen Nachweise. Darüber hinaus steht es dem Unternehmer offen, den Nachweis mit allen anderen zulässigen Belegen und Beweismitteln zu führen, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet an den Abnehmer nachvollziehbar und glaubhaft ergibt.

Weitere Meldungen

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
familyNET 4.0

familyNET 4.0: Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in die siebte Runde

„familyNET 4.0 – Der Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur“ geht in die nächste Runde.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Startup BW

Acht neue Unternehmen im Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Auch 2025 unterstützen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die L-Bank innovative junge Unternehmen mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz.

Frau mit KI Brille
Metaverse-Kongress

Beratung zu Metaverse-Technologien, Förderprogrammen und Cybersecurity

Beim großen Metaverse-Kongress „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“ gibt es für Unternehmen kostenlose Beratungsangebote in den Bereichen staatlicher Förderprogramme, Metaverse-Technologien und Cybersecurity.

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftsstaatssekretär reist nach Slowenien

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, reist heute (15. April) zur Unterzeichnung einer interministeriellen Absichtserklärung nach Ljubljana/Slowenien.

Start-up Idea Cup Bodensee
Start-up BW

Idea Cup Bodensee

Idea Cup Bodensee: LeafSync aus Konstanz zieht ins Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024/2025“ ein.

Fahne des Landes Baden-Württemberg
Zollpolitik

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Die Zollpolitik der USA gefährdet die Weltwirtschaft.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zur Pressemitteilung der EnBW: Klimaneutraler Umbau des Energiesystems

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Systemkostenreduzierter Pfad zur Klimaneutralität im Stromsektor 2040“ der EnBW (durchgeführt von Aurora Energy Research).

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Förderaufruf

Große Resonanz auf Förderaufruf zur Stärkung des Technologietransfers

Der am 6. Dezember 2024 veröffentlichte Förderaufruf „Praxissprints“ ist auf großes Interesse gestoßen.

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
Handel 2023

Förderaufruf „Intensivberatung Zukunft Handel 2030"

Mit dem heute veröffentlichten Förderaufruf werden Träger gesucht, die landesweit Intensivberatungen für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Handel in den Themenfeldern Digitalisierung, Strategie, Übergabe und Nachhaltigkeit anbieten.

Besuch der Hannover Messe
Wirtschaftsstandort

Baden-Württemberg gewinnt Forschungseinrichtung imec

Neue Partnerschaft ermöglicht ein innovatives Netzwerk mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie zur Stärkung der digitalen Souveränität Europas.

Besuch der Hannover Messe - Messetag 1
Hannover Messe

Innovationstreiber Baden-Württemberg präsentiert sich auf der Hannover Messe

Vom 31.03. bis 04.04.2025 präsentieren auf der Weltleitmesse der Industrie rund 4.000 Aussteller.

Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen März 2025

Leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit – doch Frühjahrsbelebung bleibt aus.

Mikrochip / ©Rutkovski.by
Datenstrategie

Entwicklung einer Datenstrategie für Baden-Württemberg

Um Datenschätze für Baden-Württemberg nachhaltig zu heben und zu nutzen erarbeitet die Landesregierung unter Koordinierung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen aktuell eine landesweite Datenstrategie.

Mensch und Roboter begrüßen sich, indem Sie die Knöchel aneinanderdrücken.
Robotik

Positionspapier „Intelligente Robotik der Zukunft“ veröffentlicht

Weichenstellung für die Zukunft: Mit dem Positionspapier „Intelligente Robotik der Zukunft“ positioniert sich Baden-Württemberg als Innovationsstandort für intelligente Mensch-Roboter-Systeme.

AdobeStock_294558695
Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2025

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die Maßnahmen bekannt gegeben, die 2025 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes gefördert werden können.