Steuern

Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 02.12.2011 (BGBl. I, 2416) wurden u. a. die Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Wirkung vom 01.01.2012 geändert. Damit sollten für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b Umsatzsteuergesetz einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen werden. Zentraler Belegnachweis sollte die sog. Gelangensbestätigung sein, d.h. die schriftliche Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hiergegen wurden von Unternehmern und Verbänden erhebliche Bedenken geltend gemacht.

Mit Schreiben vom 10.05.2012 hat Herr Minister Dr. Schmid bei Herrn Bundesfinanzminister Schäuble eine erneute Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und eine Verlängerung der Übergangsregelung angeregt. Der Änderungsvorschlag sieht die Zulassung alternativer Nachweise, insbesondere durch Versendungsbelege und Spediteursbescheinigungen, vor.

Mit der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV wird diese Änderung nun umgesetzt. Der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben der Verordnung am 07.03.2013 bereits zugestimmt. Die Behandlung im Plenum des Bundesrates erfolgt am 22.03.2013.

Die Verordnung enthält Erleichterungen für die Erbringung der Gelangensbestätigung (z.B. Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung) und lässt neben der Gelangensbestätigung weitere Nachweismöglichkeiten zu, mit denen das Gelangen des Liefergegenstandes in den Bestimmungsmitgliedstaat vom Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar belegt werden kann. Für die Fälle, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Liefergegenstand versendet (die Beförderung erfolgt durch einen selbständigen Dritten), sind gem. § 17a Abs. 3 UStDV-E als alternative Nachweismöglichkeiten insbesondere Versendungsbelege, wie der handelsrechtliche Frachtbrief, sowie die sog. weiße Spediteursbescheinigung vorgesehen.

Die Änderung der UStDV soll zum 01.10.2013 in Kraft treten. Bis dahin kann der Nachweis der Steuerbefreiung weiterhin gem. der am 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt werden.

Zur Elften Verordnung zur Änderung der UStDV liegt dem MFW sowie dem Staatsministerium die Stellungnahme des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg vor (siehe Anlage 1). An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundesrates ergingen außerdem die Stellungnahmen des Zentralverbandes des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sowie des Verbandes der Automobilindustrie (siehe Anlagen 2 und 3). Die in den Stellungnahmen geäußerte Kritik, die Verordnung würde für die Fälle, in denen der Abnehmer den Liefergegenstand selbst abholt, nur die Gelangensbestätigung als einzig möglichen Nachweis zulassen und damit der EuGH-Rechtsprechung widersprechen, trifft nicht zu. Die Gelangensbestätigung ist nur eine mögliche Form des Nachweises, mit dem die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung für die Finanzverwaltung eindeutig und leicht nachprüfbar belegt werden können. Gleiches gilt für die in § 17a Abs. 3 UStDV-E aufgeführten alternativen Nachweise. Darüber hinaus steht es dem Unternehmer offen, den Nachweis mit allen anderen zulässigen Belegen und Beweismitteln zu führen, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet an den Abnehmer nachvollziehbar und glaubhaft ergibt.

Weitere Meldungen

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Die Umsetzung der vereinbarten Arbeitszeitreform ist völlig unzureichend.

Die Ausnahme muss zur Regel werden, fordert Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
U-Shift

Ein Fahrzeug für (fast) alle Fälle: U-Shift denkt Mobilität neu

Bei der Abschlussveranstaltung des Förderprojekts „U-Shift II“ zeigen die Projektpartner in Karlsruhe, wie die Mobilität der Zukunft aussehen kann, und sie geben Einblicke in ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich Autonomes Fahren.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Start-up BW

Zwei IW JUNIOR Schülerfirmen aus Baden-Württemberg gewinnen in Köln

Zwei Schülerfirmen aus Baden-Württemberg haben im IW JUNIOR Bundeswettbewerb in Köln am 16. Juni die Bronzemedaille sowie den Sonderpreis für das "Beste Pitch Deck" geholt.

Asien-Pazifik Summit 2026
Summit

Erster Asien-Pazifik Summit in Stuttgart

Leitthema: „Wie sichert Baden-Württemberg seine Wettbewerbsfähigkeit im Innovationswettlauf in der Asien-Pazifik-Region?“

Eine Lehrerin hängt ein Bild an einer Tafel auf. Im Hintergrund sind Schüler zu sehen.
Zumeldung

Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial von Frauen

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut unterstützt die Einschätzung von DIW-Chef Marcel Fratzscher, dass in der hohen Teilzeitquote von Frauen ein riesiges ungenutztes Arbeitskräftepotenzial liege. Dies sei auch in Baden-Württemberg der Fall.

Logo von Start up BW
Start-up BW

SquareNeo GmbH aus Karlsruhe gewinnt den Regional Cup Karlsruhe

Bühne frei für Innovation: SquareNeo GmbH aus Karlsruhe ge-winnt den Regional Cup Karlsruhe des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Regulierung

Wirtschaftsministerin: Wir regulieren an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat nach Gesprächen mit den CEOs führender Automobilhersteller und Zulieferer aus Baden-Württemberg vor den Folgen der aktuellen europäischen CO₂-Regulierung gewarnt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
ILA

Baden-Württemberg setzt auf ILA ein deutliches Zeichen für Innovation und Technologie

Starker Auftritt in Berlin: Baden-Württemberg setzt auf ILA ein deutliches Zeichen für Innovation und Technologie .

Logo von Start up BW
Start-up BW

Neue Kandidaten für Gründungsprogramm Start-up BW Pre-Seed

Starthilfe für junge Unternehmen: Neue Kandidaten für Gründungsprogramm Start-up BW Pre-Seed.

Copyright: © facts and fiction / Stefan Schilling Fotografie
Ausstellung

Kreislaufwirtschaft zum Anfassen: Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Wie kann nachhaltiges Wirtschaften konkret aussehen? Antworten darauf gibt eine Wanderausstellung mit Exponaten aus dem Deutschen Pavillon der Expo 2025 in Osaka.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Pharmaindustrie

Pharmaindustrie: Investitionen wandern ab – Deutschland muss gegensteuern

Die Ankündigungen von Boehringer Ingelheim und Eli Lilly, geplante Investitionen in Deutschland in erheblichem Umfang nicht zu realisieren, sind ein deutliches Warnsignal für den Pharmastandort Deutschland.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Medieninformation

Mannheim-Stadt beteiligt sich am bundesweiten Pilotprojekt „Schneller Gründen"

Finanzamt Mannheim-Stadt beteiligt sich am bundesweiten Pilotprojekt „Schneller Gründen“

Sieger Regional Cup Südlicher Oberrhein
Start-up BW

AugRep GmbH aus Freiburg gewinnt den Regional Cup Südlicher Oberrhein

Bühne frei für Innovation: AugRep GmbH aus Freiburg gewinnt den Regional Cup Südlicher Oberrhein des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Regional Cup Ludwigsburg - Sieger
Start-up BW

Camperr gewinnt den Regional Cup Ludwigsburg des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“

Bühne frei für Innovation: Camperr gewinnt den Regional Cup Ludwigsburg des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Sieger Regional Cup IP2INVEST
Start-up BW

OSORA medical aus Ulm gewinnt den Regional Cup IP2INVEST

Bühne frei für Innovation: OSORA medical aus Ulm gewinnt den Regional Cup IP2INVEST des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.