Die Zahl der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) in Baden-Württemberg ist seit 2020 von elf UBG auf derzeit 17 UBG dynamisch gewachsen.
Die saldierte Bilanzsumme aller UBG im Land betrug im Jahr 2022 812 Millionen Euro gegenüber 721 Millionen Euro im Jahr 2020. Damit verfügt Baden-Württemberg über die im Vergleich der Bundesländer höchste Anzahl an UBG mit dem in Summe größten Investitionskapital. Der ganz überwiegende Teil der UBG ist dabei als regionale Beteiligungsgesellschaft einer Sparkasse konzipiert. Diese stellen auf diesem Weg den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrem Geschäftsgebiet Eigenkapital in Form von Minderheitsbeteiligungen zur Verfügung und tragen somit zum Erhalt und zur Leistungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in ihrer Region bei.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betonte: „Die hohe Anzahl und die große Finanzkraft der UBG in Baden-Württemberg zeigt, wie leistungsfähig und innovativ die mittelständischen Unternehmen im Land sind, die in besonderem Maße vom Beteiligungskapital von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften profitieren können. Es freut mich, dass sich insbesondere das Modell regionaler Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in den letzten Jahren als baden-württembergisches Erfolgsmodell erwiesen hat.“
Hintergrundinformationen
Wie alle Unternehmen benötigen KMU ausreichend Eigenkapital, um Wachstum und Innovation finanzieren zu können und Zugang zu Fremdfinanzierung zu angemessenen Konditionen zu erlagen. Zugleich steht ihnen aufgrund ihrer geringen Größe die Möglichkeit einer Eigenkapitalbeschaffung über die Börse in der Regel nicht zur Verfügung. Die Inhaber von KMU wollen zudem in der Regel die Kontrolle über das Unternehmen nicht abgeben und suchen daher vorrangig Minderheitsgesellschafter als Investoren. Renditeorientierte Beteiligungsgesellschaften wollen wiederum häufig auch die Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Mit der besonderen Gesellschaftsform der UBG wird daher die Bereitstellung von Eigenkapital als Minderheitsbeteiligung an KMU gefördert.
Beteiligungsgesellschaften können sich zu diesem Zweck in Baden-Württemberg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gemäß Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz (UBGG) als UBG anerkennen lassen. Hierfür müssen sie bestimmte formale Anforderungen an Satzung, Rechtsform und Mindestkapital erfüllen und während der Dauer der Anerkennung eine Reihe von Vorgaben bezüglich Anlagegrenzen und Haltedauer der Beteiligungen einhalten, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht werden. Insbesondere dürfen sie grundsätzlich ausschließlich Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen eingehen. Im Gegenzug genießen sie als UBG bestimmte Privilegien wie beispielsweise eine Befreiung von der Gewerbesteuer und eine Besserstellung von Kreditgewährungen im Fall der Insolvenz der Beteiligung. Aufgrund der mit der Gesellschaftsform verbundenen Einschränkungen und Auflagen ist diese Gesellschaftsform insbesondere für Beteiligungsgesellschaften von Instituten mit öffentlichem Förderauftrag wie etwa Sparkassen attraktiv.