Bau

Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren im Außenbereich auch nach 2019 zulassen

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Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut traf sich am Dienstag (17. Juli) in Stuttgart mit der nordrhein-westfälischen Bauministerin Ina Scharrenbach. Im Gespräch ging es um Möglichkeiten der Städtebauförderung, deren besondere Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger und um Instrumente gegen den herrschenden Wohnraummangel. Die Ministerinnen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind sich einig: „Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.“

Einig waren sich beide Ministerinnen auch in dem Punkt, die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken, soweit als möglich unterstützen zu müssen. Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im vergangenen Jahr war ein wichtiger Schritt dazu. „Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, dass die Regelung zum beschleunigten Planungsverfahren nach § 13 b BauGB über das Jahr 2019 hinaus verlängert wird. Sie ist eine enorme Erleichterung für unsere Städte und Gemeinden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen“, so Ministerin Hoffmeister-Kraut.

„Die Versorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger ist eine der zentralen Zukunftsfragen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Es zeigt sich, dass in den vergangenen Jahren – insbesondere nach der Finanzmarktkrise 2008 und den Folge-Jahren – zu wenig neuer bezahlbarer Wohnraum in Deutschland entstanden ist. Verbunden mit einer erhöhten Nachfrage erzeugt das vielerorts Preisdruck. Wir werden daher diejenigen gesamtstaatlich unterstützen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind“, so Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Und: „Vor diesem Hintergrund wird insbesondere das weitere finanzielle Engagement des Bundes in der öffentlichen Wohnraumförderung ausdrücklich begrüßt und bleibt auch in Zukunft unumstößlich notwendig. Aber: Geld alleine beseitigt andere Herausforderungen nicht.“

Beide Ministerinnen betonten, dass eine aktive Wohnraumpolitik eine langfristige Aufgabenstellung für Bund, Länder und Kommunen ist und auch in Zukunft eine der wesentlichen Herausforderungen sein wird. Insbesondere den Kommunen komme dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie sind zuständig für die Bereitstellung tatsächlich bebaubarer Grundstücke. „Die Verfügbarkeit von Grundstücken, das Aufstellen von Bebauungsplänen sowie die derzeitige Auslastung der Baubranche sind die beiden Flaschenhälse, wenn es um das Schaffen von mehr Wohnraum in allen Segmenten geht“, so die Ministerinnen.

Die Regelung des § 13b BauGB ist bislang bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Sie erlaubt es den Kommunen, Bebauungspläne schneller und leichter aufzustellen, als es beim Normalverfahren möglich wäre. Die Bebauungspläne müssen dem Wohnungsbau dienen, an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und dürfen eine bestimmte bebaubare Grundfläche nicht überschreiten.

Das Verfahren werde von den kommunalen Planungsträgern seit seiner Einführung im Jahr 2017 zunehmend genutzt. Es sei zwar mit nicht unerheblichen Erleichterungen im Hinblick auf die Umweltprüfung verbunden, doch Hoffmeister-Kraut betont: „Ich gehe davon aus, dass die Städte und Gemeinden dieses Planungsinstrument zielgerichtet und verantwortungsvoll einsetzen, also explizit für den so dringend benötigten bezahlbaren, flächeneffizienten und verdichteten Wohnungsbau.“

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