Im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat sich Baden-Württemberg mit 13 Anträgen für mehr Bürokratieabbau durchgesetzt.
„Die heutigen Beschlüsse sind gute Nachrichten für unsere Wirtschaft. Wir kommen bei dem für unsere Unternehmen so wichtigen Thema Bürokratieabbau voran. Jetzt muss aber auch die Bundesregierung mitziehen“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, anlässlich der heutigen (26. April) Bundesratssitzung.
„Lamentieren war gestern. Jetzt geht es darum, die Aufgaben zu lösen. Ganz klar ist: Wir müssen mehr wirtschaftliche Dynamik erzeugen, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können. Die Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten, ist dabei einer der wichtigsten Aufgaben. Kleinteilige Bedenken, Gerechtigkeitsfragen in Einzelfällen, der Hang alles bis ins Kleinste zu regeln – davon müssen wir uns verabschieden. Das muss nun auch endlich die Bundesregierung einsehen.“ Hoffmeister-Kraut betonte: „Gerade von vereinfachten Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht können Unternehmen aller Branchen profitieren. Es gibt ja nicht wenige kleine und mittlere Unternehmen, die nicht zuletzt deshalb auf eine Erweiterung ihres Unternehmens über gewisse Schwellenwerte hinaus verzichten, um nicht in eine Regulierungsdynamik hinzugeraten, die unternehmerisches Handeln lähmt. Wir brauchen jetzt Beschleuniger, keine Bremser.“
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zahlreiche Änderungsanträge zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, darunter 13 der insgesamt 15 Anträge, die vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium eingebracht worden waren.
Die erfolgreichen Änderungsanträge Baden-Württembergs beinhalten unter anderem Forderungen an die Bundesregierung, die AGB-Änderungspraxis und die Antragsverfahren zur Elternzeit zu vereinfachen sowie dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber von der Pflicht befreit werden, Gesetzestexte in Papierform im Betrieb aushängen zu müssen. Außerdem fordert der Bundesrat auf Anregung Baden-Württembergs die Bundesregierung auf, in allen Ressorts Dokumentations- und Berichtspflichten auf Streichpotenzial zu überprüfen. Zudem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Vereinfachung der Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es nun darauf ankommen, die zusätzlichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Umsetzung zu bringen.