Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung einem Antrag Baden-Württembergs zur Entlastung der mittelständischen Mineralölwirtschaft zugestimmt. Dies teilte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 3. April 2017 in Stuttgart mit.
Baden-Württemberg hatte gefordert, der von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf vorgesehenen Streichung des § 60 Energiesteuergesetz zu widersprechen und die aktuell geltenden Regelungen beizubehalten. Den Antrag aus dem Südwesten unterstützen im Laufe des Verfahrens auch Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In seiner Sitzung am Freitag, 31. März, schließlich stimmte der Bundesrat einstimmig dem Antrag Baden-Württembergs zu.
„Dass wir durchsetzen konnten, dass die bisherige Regelung beibehalten wird, ist vor allem für mittelständische Tankstellenbetreiber von Bedeutung, die einen wesentlichen Beitrag zum intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt leisten – zugunsten der Verbraucher“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Der § 60 Energiesteuergesetz regelt in seiner derzeit geltenden Fassung, dass Mineralölhändler von der Belastung durch die Energiesteuer auf Benzin/Diesel befreit werden, wenn der Käufer dieser Produkte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Wäre der Paragraf entfallen, hätte es sein können, dass die Mineralölhändler für die jeweilige Steuer hätten aufkommen müssen. Da der Steueranteil bei diesen Mineralölprodukten bei über 50 Prozent liegt, wären auf die Händler erhebliche zusätzliche Belastungen durch höhere Prämien für Kreditausfallversicherungen zugekommen. Die Versicherungen der Tankstellenbetreiber hätten zusätzlich zum Warenwert den Energiesteueranteil absichern müssen, was die Versicherungsprämien mehr als verdoppeln würde.
Im weiteren Verfahren wird sich nun der Bundestag mit der Gesetzesvorlage beschäftigen.